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               Gemeinsame 
                Arbeitsgruppe von Landesvorstand 7. Mai 2005  
              und Landtagsfraktion 
                zur kommunalen Struktur-, 
              Funktional- 
                und Verwaltungsreform 
                
                
                
              Antrag 
                
              an die 1. 
                Tagung des 9. Landesparteitages der PDS Sachsen-Anhalt 
              am 18. und 
                19. Juni 2005 in Wittenberg 
                
                
              Reformen müssen 
                Sachsen-Anhalt nutzen 
              Bürgerschaftliche 
                Rechte stärken 
                
                Für eine tiefgreifende Funktional- Verwaltungs- und kommunale 
                Strukturreform 
                 
                
              Der PDS-Landesverband 
                spricht sich für die Weiterführung der Funktional-, 
                Verwaltungs- und kommunalen Strukturreform im Land Sachsen-Anhalt 
                aus, um einen zukunftsfähigen Landesaufbau zu erreichen. 
                Dies ist unter den gegenwärtig eingeleiteten Reformansätzen 
                nicht gewährleistet. Es ist auch und gerade auf den politisch 
                agierenden Ebenen von Land und Kommunen notwendig, sich der Defizite 
                bestehender Strukturen und Arbeitsweisen gegenüber den sich 
                rasant entwickelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und 
                der sich daraus ergebenden Anfor-derungen an staatliches und kommunales 
                Agieren bewusst zu werden.  
                
              Stagnation, 
                Bewahrungsmentalität, die Politik der halbherzigen Schritte 
                auf dem Gebiet der Funktional-, Verwaltungs- und kommunalen Strukturebene 
                müssen über-wunden werden. Für die PDS Sachsen-Anhalt 
                bedeutet ein neuer innovativer Ansatz erstens einen Demokratieschub 
                hin zur Zivilgesellschaft durchzusetzen, zweitens die Entwicklung 
                eines zweistufigen Verwaltungsaufbaus durch umfassende Kommu-nalisierung 
                staatlicher Aufgaben zu bewirken und die zu kleinteiligen Länder-strukturen 
                schrittweise zu überwinden sowie drittens bürgernahe 
                Entscheidungs-strukturen im kommunalen Bereich herauszubilden. 
                
                
              Das Konzept 
                der PDS 
                 
              1. Demokratieentwicklung 
                hin zur Zivilgesellschaft 
                
              · Bürgerkommunen 
                jetzt  
                
              Für die 
                PDS ist die Stärkung der Zivilgesellschaft ein strategisches 
                Ziel. Eine wesentliche Aufgabe zur Umsetzung dieses Zieles ist 
                die Herausbildung von Bürgerkommunen. Hier liegen die größten 
                Potenziale für bürgerschaftliches Enga-gement und Selbstentscheidung, 
                für ein aktives Mitentscheiden und Selbstorgani-sation. Um 
                diese Potenziale zu entfalten, bedarf es einer neuen Kultur der 
                Kommu-nalpolitik. Die PDS Sachsen-Anhalt hält es für 
                erforderlich, unverzüglich die Reformdiskussionen und -aktivitäten 
                flächendeckend mit dem Ringen um eine kommunale Politikreform 
                zu verbinden. Die günstigen Voraussetzungen, die Funktional- 
                und Strukturreformen dafür bieten, sollten konsequent genutzt 
                werden. Bei einem weiter so bergen sie die Gefahr 
                in sich, dass sich das Kräftedreieck Bürger - Verwaltung 
                - KommunalpolitikerInnen weiter zu Ungunsten von Bürger-beteiligung 
                und des kommunalen Ehrenamtes in Richtung Verwaltung verschiebt. 
                In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen und 
                Voraussetzungen für die Kommunalpolitik stark verändert. 
                Der beschleunigte Aufgabenwandel, neue Informations- und Kommunikationsmittel, 
                die Reformansätze der kommunalen Verwaltung aber auch die 
                Einengung finanzieller Spielräume und eine Politikver-drossenheit 
                der Bürgerinnen und Bürger sind einige dieser Indikatoren. 
                Dem gegenüber stehen größtenteils über Jahre 
                eingefahrene Arbeitsweisen der ehrenamtlichen KommunalpolitikerInnen. 
                Dies betrifft u.a. den Umgang mit den Einwohnerinnen und Einwohnern, 
                die Form des Wissenserwerbs, die Art und Weise der politischen 
                Meinungsbildungsprozesse und die Kommunikation mit der Verwal-tung. 
                Effizienz und Demokratiegewinn sieht die PDS vor allem in der 
                Stärkung direkter Demokratieentfaltung (Bürgerentscheide, 
                Bürgerhaushalte, Bürgerinitiativen und Einwohneranträge) 
                in einer auf strategische Arbeit ausgerichteten politischen Aktivität 
                der gewählten kommunalen MandatsträgerInnen sowie einer 
                weiteren Kommunalisierung staatlicher Aufgaben. Aktiv wird die 
                PDS Wege und Formen entwickeln und umsetzen, die der anwachsenden 
                Ausgrenzung sozialer Gruppen entgegensteuern. 
                
              · Die 
                kommunale Selbstverwaltung neu denken 
                
              Bisherige 
                Gebietsreformen wurden vorrangig nach politischer Kräftekonstellation 
                entschieden. Die PDS spricht sich für transparente, objektive 
                Kriterien einer solchen Reform aus. Insbesondere legt die PDS 
                auf eine Balance zwischen Effizienz- und Demokratieaspekten innerhalb 
                der Reformprozesse Wert. Im Zentrum der Überle-gungen stehen 
                für die PDS die umfassende Kommunalisierung vormals staatlicher 
                Aufgaben und die Ausweitung des Subsidiaritätsprinzips, das 
                über den kommunalen Bereich hinaus auf die Einwohnerinnen 
                und Einwohner ausgeweitet wird. Für den Reformansatz der 
                PDS gilt es, die Bürgerschaft nicht nur als Adressat und 
                Empfänger von Verwaltungsleistungen, sondern in einer Rechte- 
                und Pflichten-stellung innerhalb kommunaler Selbstverwaltung zu 
                sehen.  
              Dies setzt 
                unter anderem voraus, die klassische Aufgabenteilung wie freiwillige 
                und pflichtige und ihren Bezug zum eigenen und übertragenen 
                Wirkungskreis kritisch zu hinterfragen. Ergänzt werden müssen 
                sie durch Selbsthilfeaufgaben bzw. durch Aufgaben 
                des bürgerschaftlichen Engagements. Es sind jene Aufgaben, 
                die verstärkt durch Bürgerinnen und Bürger mitbestimmt 
                und umgesetzt werden. Solche bürgerschaftlichen Aktivitäten 
                sind die bereits praktizierten Arbeitsgemeinschaften für 
                Gemeinwesenarbeit, für integrierte Stadtentwicklung, Stadtteil- 
                und Ortsbeiräte zur Vernetzung der "Hilfe zur Selbsthilfe" 
                zwischen IG Handwerk und Gewerbe-treibende, Bürgerinitiativen 
                sowie sozialen und sozio-kulturellen Vereinen und Verbänden, 
                Kinder- und Jugendparlamente, Runde Tische zur Migration usw. 
                usf.. 
                
              Das bedeutet 
                kein Selbstverzicht beispielsweise auf kommunale Daseinsvorsorge, 
                sondern Bereicherung durch bürgerschaftliches Engagement. 
                Diese eigenständige Position von Einwohnerinnen und Einwohnern 
                erfordert ein vielfältiges Umdenken. Dies betrifft u.a. neue 
                Organisationsformen innerhalb der Verwaltung, andere Schwerpunkte 
                in den Haushaltsansätzen aber auch die Verankerung dieser 
                neuen Position des Bürgers in der Kommunalverfassung und 
                ihrer Einflussnahme auf kommunale Satzungen. 
                
              · Das 
                kommunale Ehrenamt stärken 
                
              Das kommunales 
                Ehrenamt wurde in den letzten Jahren innerhalb der Reform-debatten 
                zu Unrecht vernachlässigt. Die PDS sieht in der Qualifizierung 
                des kommunalen Ehrenamtes einen Schwerpunkt der Reformen auf kommunaler 
                Ebene. Die kommunalen MandatsträgerInnen müssen selbst 
                die Impulse setzen, einge-fahrene Gleise zu verlassen. Sie müssen 
                die politischen Impulse setzen, die Verwal-tung auf eine qualifizierte 
                Dienstleistungs- und Managementverwaltung für Bürger-beteiligung 
                auszurichten. Ihnen obliegt es, die kommunalpolitischen Rahmen-bedingungen 
                für bürgerschaftliches Engagement zu bestimmen und sich 
                energischer um den Erhalt und die Wiedergewinnung von kommunalen 
                Entscheidungsspiel-räumen einzusetzen. 
              Bei der Umsetzung 
                tiefgreifender Struktur- und Funktionalreformen dürfen deshalb 
                nicht die Lösungswege von gestern und heute zum Maßstab 
                der Arbeit von morgen gewählt werden. Insbesondere auf der 
                Kreisebene müssen die Rahmenbedingungen für das kommunale 
                Ehrenamt professionalisiert werden. So ist ein angemessener Dienstleistungssektor 
                für das Ehrenamt zu gewährleisten. (z.B. Geschäftsstellen, 
                Zugriffmöglichkeiten auf Literatur und Gesetzgebung, Konsultationsmöglichkeiten 
                von Verwaltungsfachkräften, z.B. der Kommunalaufsicht und 
                des Rechtsamtes, angemessene Aufwandsentschädigungen.) Es 
                gilt, neue Formen eines dezentralen Wissenserwerbs und der Informationstätigkeit 
                zu erproben und anzuwenden und bisher praktizierte aufwendige 
                Wege oder aber auch völlig unzureichende Formen der Entscheidungsfindung 
                aufzubrechen. Auf Landesebene muss das Kommunal-recht zur Stärkung 
                des Ehrenamtes beispielsweise hinsichtlich der Informations-, 
                Kontroll- und Entscheidungsrechte kommunaler Mandatsträger 
                weiter qualifiziert werden. Das kommunale Ehrenamt ist in erster 
                Linie so stark, wie es den kommunalen MandatsträgerInnen 
                gelingt, sich selbst zu hinterfragen und neue Lösungsansätze 
                zu finden. Ohne kommunale Politikreform keine Bürgerkommune. 
                 
                
              · Die 
                kommunale Verwaltung neu ausrichten 
                
              Bei den kommunalen 
                Verwaltungen geht es nicht nur um die zu erschließenden 
                Möglichkeiten eines effizienten Personaleinsatzes und auch 
                mittelfristiger Personal-reduzierung, die durch die derzeitige 
                Altersstruktur im öffentlichen Dienst unter Ausschluss von 
                betriebsbedingten Kündigungen und der Gewährleistung 
                von Einstellungskorridoren erfolgen kann. Durch die Eingliederung 
                von Sonderbehörden wird zudem ein beachtlicher Teil des Personals 
                vom Land in die Kommunen wechseln. Die PDS setzt sich dafür 
                ein, ein modernes einheitliches Dienstrecht, u.a. mit leistungsorientierten 
                Bezahlungselementen und einer Flexibilisierung der Arbeitszeit 
                zu gewährleisten. 
              Im Rahmen 
                der Verwaltungsreform sind die Hierarchien in der Aufbau- und 
                Ablauf-organisation deutlich zu verflachen, Entbürokratisierung 
                und Aufgabenkritik sind stärker auf die aktuellen Erfordernisse 
                auszurichten und die Mitwirkung der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter 
                der Verwaltung bei den Entscheidungsprozessen früh-zeitig 
                zu garantieren.  
                
              Die PDS vertritt 
                die Auffassung, dass Neugliederungen von Gebiets- und damit auch 
                Verwaltungsstrukturen stets die Chance in sich bergen, Verwaltungen 
                zu moderni-sieren. Die PDS hat sich für eine umfassende Innovation 
                in der Gesellschaft ausge-sprochen. Insofern kann die PDS nicht 
                bei der Frage stehen bleiben, ob die Verwaltung, so wie sie jetzt 
                beschaffen ist, große Landkreise effizient und bürgernah 
                verwalten kann. Es muss vielmehr gefragt werden, welche eigenen 
                Reserven zu erschließen sind, um den aktuellen Anforderungen 
                an eine moderne Verwaltung zu entsprechen. Neue Formen der Kommunikations- 
                und Informationstechnik zwischen den Verwaltungseinheiten, zwischen 
                Verwaltung und Politik und mit den BürgerInnen sind konsequent 
                zu nutzen. Darüber hinaus ist die Verwaltung aus einer 
                Hand zu garantieren. Dazu müssen die Landkreiskreisverwaltungen 
                und die Verwaltungen der gemeindlichen Ebene dem Bürger ortsnah 
                alle Dienstleistungen anbieten. Dies bedarf einer neuen Form flächendeckender 
                Kooperation zwischen gemeindlicher und kreislicher Verwaltung. 
                Auf der örtlichen Verwaltungsebene müssen Bürgerinnen 
                und Bürger alle Anliegen erledigen können, sei es über 
                mobile Verwaltungsbehörden oder über gemeinsame Bürgerverwaltungen 
                von Kreis und Gemeinde. 
                
                
              2. Den Verwaltungsaufbau 
                des Landes umfassend modernisieren 
                
              · Die 
                Zweistufigkeit durch Kommunalisierung herbeiführen 
                
              Die PDS strebt 
                an, den zweistufigen Landesaufbau der Verwaltung (Ministerium 
                und Kommunen) so bald als möglich und so konsequent wie möglich 
                zu realisieren. Den größten Effizienz- und Demokratiegewinn 
                erreicht man, wenn dies in Verbindung einer tiefgreifenden Kreisgebietsreform 
                realisiert wird. Große Gebietszuschnitte gewährleisten, 
                dass kommunalisierbare Aufgaben aus dem Landesverwaltungsamt in 
                die Kreise verlagert werden können. Insbesondere betrifft 
                das die Aufgaben der staatlichen Schulaufsicht und des schulpsychologischen 
                Dienstes bis hin zur Übernahme des Personals, sofern alle 
                tarifrechtlichen und sonstigen Rahmen-bedingungen dies ermöglichen. 
                Kommunalisiert werden sollen die Aufgaben der Sozialagentur. Gleichzeitig 
                wird dadurch ermöglicht, dass sich das Land/der Staat aus 
                der Fläche zurückziehen kann ohne Sonderbehörden 
                weiter durch Zentralisation zu reduzieren. Teile der EU-Fördermittel 
                insbesondere im Bereich ländlicher Raum sind mit Beginn der 
                neuen Förderperiode kommunalisierbar, ebenso die Forst- und 
                Landwirtschaftsverwaltung, weitere Aufgaben des Umweltbereiches 
                sowie Aufgaben-komplexe des Arbeitsschutzes und der Gewerbeaufsicht. 
                Die dazu notwendige Harmonisierung der Stellenpläne und Eingruppierungen 
                der Bediensteten ist sicherzustellen. Die Regionalkreise sind 
                dann auch in der Lage, die Aufgaben der Regionalplanung eigenständig 
                zu leisten. Die Kommunalisierung der Aufgaben sollte zeitversetzt 
                erfolgen, sobald die Regionalkreise arbeitsfähig sind.  
                
              Die ministerielle 
                Ebene straffen  
                 
              Effizienzsteigerungen 
                sind auch durch eine Reduzierung der Ministerien zu erreichen. 
                Das Land Sachsen-Anhalt kann mit Beginn der fünften Legislaturperiode 
                seine Ministerien auf sieben reduzieren. Nach Auffassung der PDS 
                sind ein Staats-, Innen-, Finanz-, Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- 
                und Kultusministerium zu bilden. Dies entspricht dem Entwicklungstrend 
                hin zur politisch konzentrierten Wahrnehmung der immer komplexer 
                werdenden politischen Entscheidungsprozesse.  
                
              · Für 
                ein starkes Sachsen-Anhalt mittelfristig Länderfusion anstreben 
                
              Die PDS spricht 
                sich dafür aus, dass das Land Sachsen-Anhalt selbstbewusst 
                innerhalb des nächsten Jahrzehnts eine Länderfusion 
                anstrebt. Die gescheiterte Föderalismusdebatte macht deutlich, 
                dass das föderale System in seiner gegenwärtigen Verfasstheit 
                nicht in der Lage ist, eine Reform der bundesstaatlichen Ordnung 
                von oben zum Erfolg zu führen. Im Kompetenzgerangel bleibt 
                die kommunale Ebene als immer wichtiger werdende Strukturebene 
                außen vor. Der Föderalismus in seinen kleinteiligen 
                Strukturen, mit starren Länderinteressen, die teilweise Regionalinteressen 
                ausbremsen, behindern die europäische Entwicklung. Teilweise 
                laufen die Länderinteressen den Interessen von Bürgerinnen 
                und Bürgern zuwider und schaffen zusätzlich bürokratische 
                Hürden. Deutlich wird das besonders im Bildungsbereich und 
                in der Wirtschaftförderung. Kleine Länder werden innerhalb 
                der weltweiten Zusammenarbeit immer weniger als Wirtschaftspartner 
                gefragt oder gegenseitig in ein kostspieliges Konkurrenzverhalten 
                getrieben. Die PDS spricht sich ausdrücklich dafür aus, 
                dass das Land Sachsen-Anhalt auf der Basis eines kooperativen 
                Föderalismus seine Arbeits- und Vertragsbeziehungen zu anderen 
                Bundesländern vertieft.  
              Das Land Sachsen-Anhalt 
                strebt selbstbewusst eine Fusion mit den Ländern Sachsen 
                und Thüringen an. Dazu ist die Initiative Mitteldeutschland 
                neu zu denken und zu beleben. Das heißt insbesondere, dass 
                die Zusammenarbeit transparent und parlamentarisch begleitet auf 
                diese Zielstellung ausgerichtet wird.  
                
                
              3. Kommunale 
                Strukturentwicklung effizient und bürgernah 
                
              · Kreisstrukturen 
                im Regionalzuschnitt fördern 
                
              In den letzten 
                Jahren vollzog sich eine immer stärkere Regionalisierung 
                der Kommunalpolitik. Bis zu einem gewissen Grade konnte diesen 
                Prozessen durch Regionalversammlungen, Regionalkonferenzen und 
                Regionalen Entwicklungsplänen entsprochen werden. Jedoch 
                wurden immer stärker Forderungen nach regionali-sierten Strukturen 
                laut. Die Diskussion um Regionalkreise hat sich innerhalb der 
                letzten zwei Jahre erkennbar intensiviert. Damit folgte die Politik 
                verzögert den gesellschaftlichen Verflechtungs- und Entwicklungsprozessen 
                insbesondere auch vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung 
                innerhalb der Europäischen Union. Die Kreise als wichtigstes 
                Bindeglied zwischen Staat, Kommunen und Bürgern sind in ihren 
                administrativen Strukturen auf regionale Wirtschaftsräume 
                auszurichten. Für das Land Sachsen-Anhalt bieten sich dafür 
                insbesondere fünf Regionalkreise an, die bis auf wenige Ausnahmen 
                bereits jetzt in Planungsregionen zusammenarbeiten. Anzustreben 
                wären Kreisstrukturen in den Wirtschaftsregionen Altmark, 
                Magdeburg, Anhalt, Harz, Halle.  
                
              Die Ausrichtung 
                auf regionale Kreisstrukturen bietet zugleich die Chance, über 
                einen fairen Vorteils-Lasten-Ausgleich zwischen dem jeweiligen 
                Oberzentrum und der dazugehörigen Wirtschaftsregion zu einer 
                wirklich zukunftsfähigen Strategie der Gestaltung von objektiven 
                Stadt-Umlandkonflikten zu gelangen.  
              Das bereits 
                im Jahre 2000 vorgeschlagene Regionalkreismodell für die 
                Stadt Halle ist derzeit die einzige politische Alternative zu 
                Zwangseingemeindungen und Pflicht-zweckverbänden. Der Verzicht 
                auf kreisfreie Städte auf der Grundlage einer ange-messenen 
                Finanzausstattung ihrer überregionalen Vorhalteleistungen 
                über das FAG führt letztlich zum Gewinn innerhalb der 
                gesamten Region. 
                
              Jeder Schritt 
                einer Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform muss zugleich 
                dazu genutzt werden, um Regionen europäischer Dimension mit 
                adäquaten, regional ausgerichteten Verwaltungsstrukturen 
                zu schaffen. Das schließt ein, das Konzept der zentralen 
                Orte zu hinterfragen und durch ein Konzept der optimalen Verteilung 
                ober-, mittel- und grundzentraler Funktionen unter raumordnerischen 
                Aspekten zu ersetzen. 
                
              Regionalkreise 
                befördern nicht nur ganzheitliche regionale Entwicklungsprozesse 
                und einen effizienten zweistufigen Verwaltungsaufbau, sie haben 
                auch direkten Einfluss auf die Art und Weise der Entscheidungen 
                im kreislichen Selbstver-waltungsbereich. Nahezu alle klassischen 
                kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben der Landkreise werden bereits 
                durch Kooperationsmodelle verwirklicht. In diesen Modellen sind 
                die Entscheidungsträger nicht direkt demokratisch legitimiert, 
                meist wurden die Positionen der Verwaltungen gestärkt, so 
                dass es insgesamt auch bei diesen Regionalisierungsprozessen zu 
                Tendenzen der Entdemokratisierung kam. Bei der Bildung von Regionalkreisen 
                würden sich Kooperationsmodelle weitgehend erübrigen. 
                Nur in Ausnahmefällen könnten ggf. höhere Kommunalverbände 
                wirksam werden, sofern dies unter den kommunalen Entscheidungsträgern 
                gewünscht wird. 
                
              · Effiziente 
                und demokratische Gemeindestrukturen anstreben 
                
              Die PDS lässt 
                sich im gemeindlichen Bereich davon leiten, dass Bürgerinnen 
                und Bürger insbesondere in und über ihre Orte gesellschaftliche 
                Entwicklungsprozesse wahrnehmen und am ehesten die Möglichkeit 
                der Mitgestaltung und Entscheidung haben. Ihre Strukturen sollten 
                Raum für die Wahrnehmung von Bürgerrechten und Bürgerpflichten 
                bieten und neu eröffnen, überschaubar sein aber auch 
                effizient und demokratisch arbeiten. 
                
              Die gemeindliche 
                Verwaltungsstrukturreform von CDU und FDP hat die Defizite im 
                gemeindlichen Raum nicht beseitigt.  
              Um bei den 
                gemeindlichen Strukturen der zunehmenden überörtlichen 
                Bedeutung einer Vielzahl von Aufgaben zu entsprechen, müssen 
                wichtige überörtliche Aufgaben der Daseinsvorsorge auch 
                überörtlich wahrgenommen und entschieden werden. Zum 
                anderen sind große Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 
                10 Mitglieds-gemeinden nicht effizient. Sie binden Steuergelder 
                für aufwändige innere Verwal-tungsvorgänge. Wird 
                das Modell der Großkreise umgesetzt, kommt es zudem zu größeren 
                Verwerfungen innerhalb des Landesaufbaus. Die PDS sieht auch unter 
                demokratischen Aspekten die Einheitsgemeinden im Grundsatz für 
                erstrebenswert. 
                
                
                
                
                
              II. 
                
              Die PDS im 
                Ringen um die Umsetzung des Konzeptes 
                 
              Ausgangslage: 
              Die PDS hält 
                die oben dargestellte Entwicklung innerhalb Sachsen-Anhalts für 
                erforderlich. Mittelfristig wird es dazu keine Alternative geben, 
                dies betrifft in gleichem Maße auch andere Bundesländer, 
                Mecklenburg-Vorpommern setzt dieses Konzept bereits um, in Sachsen 
                und Thüringen werden ähnliche Konzepte diskutiert. Auch 
                Sachsen-Anhalt befindet sich derzeit in einer Strukturreform der 
                Kreisebene und hätte die große Chance, ebenfalls die 
                Voraussetzungen für eine tiefgreifende Struktur- und Funktionalreform 
                zu schaffen. Dies erfolgt nach dem Willen der derzeitigen Landesregierung 
                jedoch nicht. Wurden am Anfang der Legislatur alle Reformansätze 
                von SPD und PDS verantwortungslos verworfen und gestoppt, so ist 
                mit dem Kommunalneugliederungsgrundsätzegesetz die Ausrichtung 
                der Kreisebene auf Wirtschaftsregionen weitgehend gesetzlich unterbunden. 
                Nach einem ersten Funktionalgesetz wurde eine Weiterführung 
                der Funktionalreform lediglich deklariert, jedoch nicht konkretisiert. 
                Indes gehen die Bestrebungen zur Zentralisation von Aufgaben auf 
                Landesebene weiter. Alle Versuche der Opposition, die sich gegenwärtig 
                bietende Chance für einen tiefgreifenden und komplexen Reformansatz 
                zu nutzen, schlugen fehl. Es ist erklärtes Ziel der derzeitigen 
                Regierung, am dreistufigen Verwaltungsaufbau festzuhalten und 
                bei den Kreisen in der über-wiegenden Zahl keinen Regionalzuschnitt 
                anzustreben. Für eine weitere umfassende Funktionalreform, 
                sieht die PDS unter diesen Voraussetzungen derzeit objektiv keinen 
                nennenswerten Handlungsspielraum. 
                
              Die PDS steht 
                vor diesem Hintergrund vor der Frage, inwieweit das für notwendig 
                erkannte Reformkonzept auch verantwortungsbewusst umgesetzt werden 
                kann: 
                
              1. In der 
                kommenden Legislaturperiode wird die PDS den Schwerpunkt ihrer 
                Arbeit insbesondere auch über ihre kommunalen MandatsträgerInnen 
                auf die Demokra-tisierung und Effizienzsteigerung auf der kommunalen 
                Ebene legen. Dazu ist das Konzept der Bürgerkommune flächendeckend 
                zu diskutieren und Schritte der Umsetzung auf allen Ebenen zu 
                beschließen. Im Rahmen der Diskussionen und Beschlussfassungen 
                zur Kreisgebietsreform drängen die kommunalen Mandats-trägerInnen 
                darauf, eine kommunale Politikreform in Richtung Bürgerkommune 
                in die Reformziele aufzunehmen. Landesseitig ist eine Beschlussfassung 
                zur Unter-stützung einer kommunalen Politikreform durch die 
                PDS zu initiieren. Die Heraus-bildung von Bürgerkommunen 
                ist als Gemeinschaftsaufgabe des Landes Sachsen-Anhalt und seiner 
                Kommunen zu verwirklichen. 
                
              2. Die PDS 
                wird auch weiterhin darum kämpfen, dass die derzeit gesetzlich 
                gere-gelten Obergrenzenregelungen für Kreisstrukturen entfallen. 
                Diese in der Bundes-republik einmaligen Restriktionen behindern 
                die Ausrichtung auf Wirtschafts-räume und machen den Übergang 
                zur Zweistufigkeit unmöglich. Die PDS wird sich dafür 
                einsetzen, dass Bestrebungen aus dem kreislichen Bereich zur Bildung 
                von Großkreisen landesseitig umfassend gefördert werden. 
                Sofern die PDS nach den Wahlen in Regierungsverantwortung treten 
                sollte, trifft dies insbesondere auch für die dann umzusetzende 
                Kreisgebietsreform der jetzigen Landes-regierung zu. Der Zeitkorridor 
                für die Umsetzung der Kreisstrukturen wird dann bis 2009 
                gestreckt. Nehmen Kreise die Regionalstruktur vorzeitig ein, können 
                diese auf Wunsch bereits einzelne Landesaufgaben übernehmen 
                und als Modell-kreise fungieren. Somit kann eine schrittweise 
                Umsetzung der Struktur- und Funktionalreform erfolgen. Der gegenwärtig 
                laufenden Diskussion und Beschluss-fassung zur Kreisgebietsreform 
                kann und wird sich die PDS nicht verschließen. Sie wird 
                sich jedoch dafür einsetzen, dass der Weg in Richtung Regionalkreise 
                so weit wie möglich für einen späteren Zeitpunkt 
                offen bleibt. 
                
              3. Die PDS 
                wird sich dafür einsetzen, dass gemeindliche Aufgaben von 
                überörtlicher Bedeutung (z.B. Kinderbetreuung, Brandschutz, 
                Flächennutzungsplanung, Grundschulen) im Interesse von Bürgerinnen 
                und Bürgern auch überörtlich entschieden werden. 
                Dies kann durch die freiwillige Abgabe der Entschei-dungshoheit 
                durch alle Gemeinden in den Gemeinschaftsausschuss erfolgen. Besteht 
                der Wunsch das Verwaltungsgemeinschaftsmodell beizubehalten, so 
                bildet diese Aufgabenübertragung dafür die Voraussetzung. 
                Die Anzahl der Mitgliedsgemeinden innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft 
                ist zeitnah zur Kreisstrukturreform durch Zusammenschlüsse 
                von Kleinstgemeinden deutlich zu reduzieren. Eine Verwaltungsgemeinschaft 
                soll nicht mehr als 10 Mitglieds-gemeinden haben. Die Fortentwicklung 
                von Verwaltungsgemeinschaften in Einheitsgemeinden ist ein weitergehender 
                Schritt , der sich bei einer großen Anzahl von Verwaltungsgemeinschaften 
                anbietet und auch ohne staatlichen Zwang eingeleitet werden kann. 
                
              4. Die PDS 
                geht davon aus, dass die oben skizzierte Weiterführung der 
                Funktional-, Verwaltungs- und kommunalen Strukturreform in ihren 
                Grundzügen bis spätes-tens 2011 abgeschlossen werden 
                kann. Sie wird sich bemühen, dafür mehr öffentliche 
                Akzeptanz und die notwendigen politischen Mehrheiten zu schaffen. 
                Der Parteitag spricht sich dafür aus, dass die gemeinsame 
                Arbeitsgruppe von Landesvorstand und Landtagsfraktion ihre Arbeit 
                langfristig fortsetzt. Im Landes-wahlprogramm sind Schwerpunkte 
                des Konzeptes aufzunehmen. Die Kreisvor-stände der PDS sollten 
                ihre kommunalpolitische Arbeit auf der Grundlage des Konzeptes 
                gestalten und an der weiteren Präzisierung mitarbeiten. 
                
               
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