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               2. 
                Tagung des 9. Landesparteitages der PDS Sachsen-Anhalt  
                am 19. Juli 2005 in Magdeburg 
               
                
              
              Geschäftsordnung 
                als RTF 
                / PDF 
                 
              des 9. Landesparteitages 
                der PDS Sachsen-Anhalt 
              (Beschluss 
                der 1. Tagung des 9. Landesparteitages am 18. Juni 2005) 
               
                1. Der Landesparteitag wird durch das von ihm gewählte Arbeitspräsidium 
                geleitet. 
                 
                2. Alle gewählten Delegierten haben Beschlussrecht, sofern 
                Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen. Der Landesparteitag 
                ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten 
                Delegierten anwesend sind. 
                 
                3. Der Ablauf des Landesparteitages erfolgt entsprechend der vom 
                Landesparteitag beschlossenen Tagesordnung. 
                 
                4. Die Wahl des Arbeitspräsidiums und der Kommissionen erfolgt 
                quotiert in offener Abstimmung und getrennt voneinander. Vorschläge 
                können in jeweils einer gemeinsamen Liste eingebracht werden. 
                Wählbar sind alle gewählten Dele-gierten des Landesparteitages. 
                Der Landesparteitag kann zur Unterstützung der Wahlkommission 
                weitere WahlhelferInnen bestätigen, die nicht Delegierte 
                sind. 
                 
                5. Wortmeldungen sind dem Arbeitspräsidium schriftlich einzureichen. 
                Das Arbeitspräsidium hat das Recht, Gästen des Landesparteitages 
                das Wort zu erteilen. Die Reihenfolge der RednerInnen wird innerhalb 
                der beschlossenen Tagesordnung durch die Reihenfolge der Wortmeldungen 
                und die Quotierung bestimmt. Die Redezeit für DiskussionsrednerInnen 
                beträgt maximal 5 Minuten. Längere Redezeiten sind durch 
                die AntragstellerInnen vor Beginn der Rede zu beantragen und durch 
                den Landesparteitag zu bestätigen. Die Delegierten haben 
                das Recht, Anfragen an die DiskussionsrednerInnen zu stellen. 
                Das Arbeits-präsidium kann die Anzahl der Anfragen an DiskussionsrednerInnen 
                begrenzen. 
                 
                6. Anträge an den Landesparteitag, die nach Antragsschluss 
                gestellt werden, sind schriftlich einzureichen und erfordern, 
                wenn sie zur Beratung im Plenum kommen sollen, die Unterschrift 
                von mindestens 10 Prozent der Delegierten. 
                Zur Begründung selbständiger Anträge erhalten zunächst 
                die AntragstellerInnen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 
                5 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in dafür und 
                ein/e Redner/in dagegen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 
                2 Minuten. 
                Der Landesparteitag kann mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen 
                der anwe-senden Delegierten eine Ausdehnung der Antragsdebatte 
                beschließen. 
                 
                7. Die Abstimmung über Anträge erfolgt im Komplex mit 
                dem Bericht der Antrags- und Redaktionskommission, falls der Landesparteitag 
                nichts anderes beschließt. Alle Anträge werden nummeriert. 
                Anträge an die Kommissionen des Landesparteitages können 
                durch jeden De-legierten gestellt werden. 
                 
                8. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich 
                und außerhalb der Reihenfolge der eingereichten DiskussionsrednerInnen 
                gestellt werden. Vor der Abstimmung darüber erhält ein/e 
                Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort. Die 
                Redezeit beträgt für Antragsteller/in sowie Für- 
                und Gegenredner/in jeweils maximal 2 Minuten. Bei laufender Abstimmung 
                können Anträge zur Geschäfts-ordnung nicht gestellt 
                werden. 
                 
                9. Beschlüsse werden durch den Landesparteitag mit einfacher 
                Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten gefasst, wenn kein 
                anders lautender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt wird 
                und sofern Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen. 
                Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 
                Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Delegiertenkarte. 
                 
                10. Auf Antrag kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen der delegierten 
                Frauen ein Frauenplenum des Landesparteitages in offener Abstimmung 
                einberufen werden. Beschlüsse des Frauenplenums haben Veto-Charakter, 
                sie können nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller Delegierten 
                zurückgewiesen werden. 
                Das Frauenplenum ist Bestandteil der Verhandlungen des Landesparteitages, 
                für die Tagungsmodalitäten macht das Arbeitspräsidium 
                Vorschläge. 
                 
                11. Persönliche Erklärungen der Delegierten können 
                nach Beendigung des jeweiligen Tagesordnungspunktes gegeben werden. 
                Die Redezeit beträgt maximal 2 Minuten. 
                 
                12. Die Sitzungen des Landesparteitages sind öffentlich. 
                Über die Durchführung geschlossener Sitzungen beschließt 
                der Landesparteitag auf Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit 
                der Stimmen der anwesenden Delegierten. 
                 
                13. Grundlage für die Veröffentlichung ist das gesprochene 
                Wort. 
                 
                14. Funktelefone sind im Konferenzsaal auszuschalten. 
                 
                15. Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher 
                Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten. Änderungen der 
                beschlossenen Geschäftsordnung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit 
                der Stimmen der anwesenden Delegierten möglich. 
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