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               Geschäftsordnung 
              des 9. Landesparteitages  
                der Linkspartei.PDS Sachsen-Anhalt 
               (Beschluss der 1. Tagung des 9. Landesparteitages am 18. Juni
                2005) 
               
  1.	Der Landesparteitag wird durch das von ihm gewählte Arbeitspräsidium
                geleitet. 
                 
                2.	Alle gewählten Delegierten haben Beschlussrecht, sofern
                Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen. Der Landesparteitag
                ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten
                Delegierten anwesend sind. 
                 
                3. Der Ablauf des Landesparteitages erfolgt entsprechend der
                vom Landesparteitag beschlossenen Tagesordnung. 
                 
                4.	Die Wahl des Arbeitspräsidiums und der Kommissionen erfolgt
                quotiert in offener Abstimmung und getrennt voneinander. Vorschläge
                können in jeweils einer gemeinsamen Liste eingebracht werden.
                Wählbar sind alle gewählten Delegierten des Landesparteitages. 
                Der Landesparteitag kann zur Unterstützung der Wahlkommission
                weitere WahlhelferInnen bestätigen, die nicht Delegierte
                sind. 
                 
                5.	Wortmeldungen sind dem Arbeitspräsidium schriftlich einzureichen.
                Das Arbeitspräsidium hat das Recht, Gästen des Landesparteitages
                das Wort zu erteilen. Die Reihenfolge der RednerInnen wird innerhalb
                der beschlossenen Tagesordnung durch die Reihenfolge der Wortmeldungen
                und die Quotierung bestimmt. Die Redezeit für DiskussionsrednerInnen
                beträgt maximal 5 Minuten. Längere Redezeiten sind
                durch die AntragstellerInnen vor Beginn der Rede zu beantragen
                und durch den Landesparteitag zu bestätigen. Die Delegierten
                haben das Recht, Anfragen an die DiskussionsrednerInnen zu stellen.
                Das Arbeitspräsidium kann die Anzahl der Anfragen an Diskussions-rednerInnen
                begrenzen. 
                 
                6.	Anträge an den Landesparteitag, die nach Antragsschluss
                gestellt werden, sind schriftlich einzureichen und erfordern,
                wenn sie zur Beratung im Plenum kommen sollen, die Unterschrift
                von mindestens 10 Prozent der Delegierten. 
                Zur Begründung selbständiger Anträge erhalten
                zunächst die Antrag-stellerInnen das Wort, die Redezeitbegrenzung
                beträgt 5 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in
                dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort, die Redezeitbegrenzung
                beträgt 2 Minuten. 
                Der Landesparteitag kann mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen
                der anwesenden Delegierten eine Ausdehnung der Antragsdebatte
                beschließen. 
              7.	Die Abstimmung über Anträge erfolgt im Komplex
                mit dem Bericht der Antrags- und Redaktionskommission, falls
                der Landesparteitag nichts anderes beschließt. Alle Anträge
                werden nummeriert. 
                Anträge an die Kommissionen des Landesparteitages können
                durch jeden Delegierten gestellt werden. 
                 
                8.	Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich
                und außerhalb der Reihenfolge der eingereichten DiskussionsrednerInnen
                gestellt werden. Vor der Abstimmung darüber erhält
                ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort.
                Die Redezeit beträgt für Antragsteller/in sowie Für-
                und Gegenredner/in jeweils maximal 2 Minuten. Bei laufender Abstimmung
                können Anträge zur Geschäftsordnung nicht gestellt
                werden. 
                 
                9.	Beschlüsse werden durch den Landesparteitag mit einfacher
                Stimmen-mehrheit der anwesenden Delegierten gefasst, wenn kein
                anders lautender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt wird
                und sofern Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen. 
                Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 
                Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Delegiertenkarte. 
                 
                10. Auf Antrag kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen der delegierten
                Frauen ein Frauenplenum des Landesparteitages in offener Abstimmung
                einberufen werden. Beschlüsse des Frauenplenums haben Veto-Charakter,
                sie können nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller Delegierten
                zurückgewiesen werden. 
                Das Frauenplenum ist Bestandteil der Verhandlungen des Landesparteitages,
                für die Tagungsmodalitäten macht das Arbeitspräsidium
                Vorschläge. 
                 
                11.	Persönliche Erklärungen der Delegierten können
                nach Beendigung des jeweiligen Tagesordnungspunktes gegeben werden.
                Die Redezeit beträgt maximal 2 Minuten. 
                 
                12.	Die Sitzungen des Landesparteitages sind öffentlich. Über
                die Durchführung geschlossener Sitzungen beschließt
                der Landesparteitag auf Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit
                der Stimmen der anwesenden Delegierten. 
                 
                13.	Grundlage für die Veröffentlichung ist das gesprochene
                Wort. 
                 
                14.	Funktelefone sind im Konferenzsaal auszuschalten. 
                 
                15.	Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher
                Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten. Änderungen der
                beschlossenen Geschäfts-ordnung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit
                der Stimmen der anwesenden Delegierten möglich. 
               
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