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               VertreterInnenversammlung 
                 
                zur Wahl der BewerberInnen für die Landesliste der PDS Sachsen-Anhalt 
                für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag 
                am 10. Juli 2005 in Wittenberg 
                 
               
                
              PDS-Landesvorstand 
                Sachsen-Anhalt 21. Juni 2005  
              
               
                Entwurf 
              Geschäftsordnung 
                als RTF 
                / PDF 
                
              
              1. Die VertreterInnenversammlung 
                zur Aufstellung der Landesliste (im Folgenden VertreterInnenversammlung 
                genannt) wird durch das von ihr gewählte Arbeits-präsidium 
                geleitet. 
                 
                2. Alle gewählten VertreterInnen haben Beschlussrecht, sofern 
                Statut, Satzung oder Wahlgesetze nichts anderes bestimmen. Die 
                VertreterInnenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 
                die Hälfte der gewählten VertreterInnen anwesend sind. 
                 
                3. Der Ablauf der VertreterInnenversammlung erfolgt entsprechend 
                der von der VertreterInnenversammlung beschlossenen Tagesordnung. 
                 
                4. Die Wahl des Arbeitspräsidiums, der Mandatsprüfungskommission 
                und der Wahlkommission erfolgt quotiert in offener Abstimmung 
                und getrennt von-einander. Vorschläge können in jeweils 
                einer gemeinsamen Liste eingebracht werden.  
                 
                5. Wählbar sind für das Arbeitspräsidium und die 
                Mandatsprüfungskommission alle gewählten VertreterInnen 
                der VertreterInnenversammlung. Für die Wahl-kommission sind 
                über die gewählten VertreterInnen hinaus alle Mitglieder 
                der PDS Sachsen-Anhalt, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet 
                und ihren Wohn-sitz in Sachsen-Anhalt haben als WahlhelferInnen 
                wählbar. 
                 
                6. Anträge an die VertreterInnenversammlung dürfen nur 
                Themen behandeln, die direkt im Zusammenhang mit der Aufstellung 
                der Landesliste stehen bzw. die Regularien der VertreterInnenversammlung 
                betreffen. Sie sind jeweils bis zur Einleitung des Abstimmungsgegenstandes 
                möglich. Zur Begründung der Anträge erhalten zunächst 
                die AntragsstellerInnen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 
                5 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in dafür und 
                ein/e Redner/in dagegen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 
                jeweils 2 Minuten. Die VertreterInnenversammlung kann mit einer 
                absoluten Mehrheit der Stimmen der anwesenden VertreterInnen eine 
                Ausdehnung der Antragsdebatte beschließen. Anträge 
                können nur von gewählten VertreterInnen gestellt werden. 
                 
                7. Änderungsanträge zum Entwurf der Wahlordnung sind 
                grundsätzlich schriftlich einzureichen. In der Antragsdebatte 
                zur Wahlordnung erhält jeweils die/der AntragstellerIn sowie 
                ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort. 
                Die Redezeit beträgt jeweils maximal 2 Minuten. Nach Verabschiedung 
                der Wahlordnung ist selbige nur noch durch eine Zweidrittelmehrheit 
                der anwe-senden VertreterInnen änderbar. 
                 
                8. Die Reihenfolge der Vorstellungsreden der KandidatInnen regelt 
                die Wahl-ordnung. Selbiges gilt für das Verfahren zu Anfragen 
                an die KandidatInnen, die Beantwortung der selben und Erklärungen 
                zu Kandidaturen. 
                 
                9. Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit 
                mündlich und außerhalb der Reihenfolge der KandidatInnenvorstellungen, 
                Anfragen, Antworten und Erklä-rungen zu Kandidaturen gestellt 
                werden. Vor der Abstimmung darüber erhält ein/e Redner/in 
                dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort. Die Redezeit 
                beträgt für Antragsteller/in sowie Für- und Gegenredner/in 
                jeweils maximal 2 Minuten. Bei laufender Abstimmung können 
                Anträge zur Geschäftsordnung nicht gestellt werden. 
                 
                10. Beschlüsse werden durch die VertreterInnenversammlung 
                mit einfacher Stim-menmehrheit der anwesenden VertreterInnen gefasst, 
                wenn kein anders lau-tender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt 
                wird und sofern Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen. 
                Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 
                Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Stimmkarte. 
                 
                11. Persönliche Erklärungen der VertreterInnen können 
                nach Beendigung des je-weiligen Tagesordnungspunktes bzw. des 
                jeweiligen Wahlgangs abgegeben werden. Die Redezeit beträgt 
                maximal 2 Minuten. 
                 
                12. Die Sitzung der VertreterInnenversammlung ist öffentlich. 
                Über die Durch-führung geschlossener Sitzungen beschließt 
                die VertreterInnenversammlung auf Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit 
                der Stimmen der anwesenden VertreterInnen. 
                 
                13. Grundlage für die Veröffentlichung ist das gesprochene 
                Wort. 
                 
                14. Funktelefone sind im Konferenzsaal auszuschalten. 
                 
                15. Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher 
                Stimmenmehrheit der anwesenden VertreterInnen. Änderungen 
                der beschlossenen Geschäftsord-nung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit 
                der Stimmen der anwesenden VertreterInnen möglich. 
               
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