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             Die
            								Linkspartei.PDS 
            				Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt 
            				www.linksfraktion-lsa.de 
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            				Fraktion DIE LINKE: Erziehung in den Mittelpunkt
            				des Jugendstrafvollzugs stellen 
            Zu dem heute
            								in seinen Grundzügen vorgestellten Gesetz für
            				Jugendstrafvollzug erklärt die kinder-, jugend- und familienpol.
            				Sprecherin der Fraktion Eva v. Angern: 
            „Die Fraktion begrüßt, dass im Jugendstrafvollzug
            				stärker als bislang der Erziehungsgedanke ins Zentrum rücken
            				soll. Der Jugendstrafvollzug wird somit 
            				auf eine gesetzliche Basis gestellt, die ausschließlich
            				auf die besonderen Anforderungen des Strafvollzuges für
            				Jugendliche zugeschnitten ist. Es muss den Inhaftierten ein künftiges
            				straffreies Leben in Freiheit ermöglicht werden – jedoch
            				stets unter der Maßgabe, dass dieses allgemeine Resozialisierungsziel
            				für den Jugendstrafvollzug als Erziehungsziel Verfassungsrang
            				habe.  
            Die von Staatssekretär Lischka vorgestellten Eckpunkte des
            				Gesetzes gehen von ihren Grundzügen her in eine vernünftige
            				Richtung. Zugleich ist nicht zu übersehen, dass in den Verhandlungen
            				mit den anderen acht Bundesländern Kompromisse erforderlich
            				waren, die das eigentliche Anliegen zum Teil verwässern. 
            Die Fraktion
            								wird deshalb entsprechende weitergehende	Vorschläge
            				in die Gesetzesberatung einbringen.  
            So ist aus
            								Sicht der LINKEN zu prüfen, inwieweit nicht Möglichkeiten
            				des offenen Strafvollzugs weitaus stärker im Jugendstrafvollzug
            				zu berücksichtigen sind. Personensorgeberechtigte sind weitestgehend
            				mit in die Erreichung des Vollzugsziels einzubeziehen. Ferner
            				muss der Jugendstrafvollzug auf das Ziel der sozialen Integration
            				ausgerichtet und von umfassenden Bildungsmaßnahmen begleitet
            				werden. 
            				Dabei ist durch das Land dafür Sorge zu tragen, dass für
            				allgemein als erfolgsnotwendig anerkannte Vollzugsbedingungen
            				und Maßnahmen die erforderliche Ausstattung mit den personellen
            				und finanziellen Ressourcen kontinuierlich gesichert
            				ist.“ 
            Magdeburg, 26. Juni 2007 
            
                  
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