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             Die
                Linkspartei.PDS 
                  Fraktion im Landtag
                  Sachsen-Anhalt 
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             Die
                Linkspartei.PDS: Anrechnung von Geldgeschenken bei Jugendweihen,
                Konfirmation und Kommunion ist
              demütigend und entwertet solche Traditionen 
            Birke Bull,
                Sozialpolitikerin
                der Linkspartei.PDS: 
            Die Medien
                berichteten in mehrern Ländern von der Praxis
              einiger ARGEn oder Optionskommunen, Geldgeschenke für junge
              Menschen zur Jugendweihe, zur Kommunion, zur Konfirmation auf die
              Leistungen des SGBII (Hartz IV) anzurechnen und diese gegebenenfalls
              daraufhin zu kürzen. 
            Diese Anrechnung von Geldgeschenken ist nach Geist und Buchstanben
              von Hartz IV auch geboten, auch wenn gelegentlich versucht wird,
              etwas anderes im Sinne einer schamhaften politischen Schadensbegrenzung
              zu verbreiten. Fakt ist: Privilegiertes Einkommen muss bundesrechtlich
              klargestellt werden. 
            Die derzeitige
                Praxis demütigt nicht nur die jungen Menschen,
              die sich auf den Anlass und die damit verbundenen Gesten des Schenkens
              gefreut haben, sondern es entwertet auch solche traditionellen
              Veranstaltungen selbst. 
              Nach Auskunft der Bundesregierung liege es jedoch im Ermessen der
              Träger – der ARGEn oder der Optionskommunen – auf
              eine solche diskriminierende Praxis zu verzichten. Sie geht davon
              aus, dass es solche Anrechnungen nicht geben wird. 
            So einfach
                ist es jedoch nicht. Das Gesetz selbst sieht von einer Anrechnung
                von so genannten
                privilegierten Einnahmen ab, wenn sie
              einer anderen Zweckbestimmung dienen als dem Lebensunterhalt und
              wenn die finanzielle Situation der Hilfebedürftigen dadurch
              nicht so günstig beeinflusst werden, dass Leistungen des Staates
              nicht mehr gerechtfertigt werden. 
              Ob der dadurch ersparte PC oder die Fahrerlaubnis also zum Lebensunterhalt
              gehören könnte, oder das Geld die Situation der jungen
              Menschen ungerechtfertigt verbessert, kann sich jeder selbst zurecht
              argumentatieren. 
            Sinnvolller
                wäre nach Auffassung der Linkspartei aber eine
              klare bundesrechtliche Regelung. Solche Geschenke sollten dann
              nicht berücksichtigt werden, 
             * wenn sie
                zu Ereignissen gewährt werden, die di aus einer
              weltlichen oder religiösen Gewohnheiten innerhalb ihrer sozialen
              Lebenswelt verankert sind 
  * und nicht periodisch wiederkehren. 
            Bis zu einer bundesrechtlichen Regelung sind dennoch die ARGEn
              und die Optionskommunen aufgefordert, sich und den Betroffenen
              solche diskriminierenden Praktiken zu ersparen. 
            Magdeburg, 27. April 2007 
            Birke Bull 
              sozialpolitische Sprecherin 
                          
                                     
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