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             Die
                Linkspartei.PDS 
                  Fraktion im Landtag
                  Sachsen-Anhalt 
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  Die Linkspartei.PDS: Recht- oder Unrechtmäßigkeit des Erwerbs von
  Kunstwerken in Museumsbeständen klären 
            Zu unverändert offenen Fragen hinsichtlich der Recht- oder
              Unrechtmäßigkeit des Erwerbs von Kunstwerken in Museumsbeständen
              erklärt der kulturpolitische Sprecher der Fraktion Stefan
              Gebhardt: 
            „Forderungen auf Rückgabe von Kunstwerken aus jüdischem
              Familienbesitz, die während der Zeit des Nationalsozialismus
              widerrechtliche erworben wurden oder durch Enteignung in die Bestände
              deutscher Museen gelangt sind, gibt es auch an die Stiftung Moritzburg
              Halle.  
            Die Bundesrepublik
                Deutschland hat sich gemäß der Washingtoner
              Erklärung von 1998 verpflichtet, sich der bisher ungeklärten
              Fragen des nationalsozialistischen Kunstraubs zu widmen und für
              die in Frage kommenden Kunstwerke Provenienzforschung zu betreiben.
              Angesichts vermehrter Rückgabeforderungen besteht dringender
              Bedarf, die strittigen Fragen über die Recht- oder Unrechtmäßigkeit
              des Erwerbs von Kunstwerken in den Museumsbeständen sauber
              aufzuklären und dann die Rückgabe oder den Erwerb der
              betroffenen Werke zu regeln. 
            Für die Recherchen und die damit verbundenen komplizierten
              juristischen Klärungen brauchen die Einrichtungen Hilfe und
              auch finanzielle Unterstützung vom Land. 
            Daher fordert
                die Linksfraktion in einem Antrag den Landtag auf, die Landesregierung
                in ihrem
                Bemühen um die Provenienzforschung
              für Kunstwerke, bei denen die Rechtmäßigkeit des
              Erwerbs strittig ist, zu unterstützen. Das Land soll die Stiftung
              Moritzburg bei der Klärung der Sachverhalte unterstützen
              und dafür erforderlichenfalls auch finanzielle Mittel bereitstellen.
              Die Landesregierung soll die Abgeordneten regelmäßig über
              den Stand der Restitutionsforderungen und deren Bearbeitung unterrichten.“ 
            Magdeburg, 25. April 2007 
             
             
                         
             
            
            
             
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