|                Die
                Linkspartei.PDS 
                Fraktion im Landtag
                Sachsen-Anhalt 
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            Die
                  Linkspartei.PDS: Landesseniorenvertretungsgesetz für
              Sachsen-Anhalt ist überfällig 
            Die Linkspartei.PDS
                stellt in Rechnung, dass Menschen heute nach ihrem Ausscheiden
                aus dem Arbeitsleben erfreulicherweise länger
              aktiv und gesund sind. Das Alter wird zunehmend zu einem Lebensabschnitt
              mit eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen. Diese dürfen
              nicht einfach auf Rente, Pflege oder Kosten reduziert werden. An
              der Mitgestaltung dieses Lebensabschnitts wollen und sollen Seniorinnen
              und Senioren aktiv teilhaben. 
            In Sachsen-Anhalt
                existieren seit geraumer Zeit Seniorenvertretungen auf Landesebene,
                auf
                der Ebene der Kreise, der kreisfreien Städte
              und in allen größeren Städten. Sie agieren in unterschiedlichen
              Formen und unter sehr unterschiedlichen äußeren Bedingungen.
              Oft genug sind die Möglichkeiten ihrer Mitwirkung auf kommunaler
              Ebene von Einzelpersonen abhängig, z. B. vom Wohlwollen der
              Landräte und Bürgermeister/innen. Seit langem diskutieren
              die Seniorenvertretungen darüber, wie ihre Tätigkeit
              auf eine verlässliche Grundlage zu stellen ist, wie es gelingen
              kann, die Mitwirkungsmöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren
              bei der Gestaltung ihrer eigenen Lebensumstände in Sachsen-Anhalt überall
              annähernd gleich zu gestalten. 
            Ziel des Gesetzes
                ist es, die Vertretungsrechte der Seniorinnen und Senioren im
                Land
                Sachsen-Anhalt zu stärken und ihre aktive
              Beteiligung zu fördern. Das Gesetz kann den Seniorinnen und
              Senioren eine gesetzliche Legitimation für ihre Tätigkeit
              geben, die sichert, dass ihre Belange bei allen Entscheidungen
              berücksichtigt werden. 
            Dabei übersehen wir nicht, dass eine zu detaillierte und
              weitgehende gesetzliche Ausgestaltung der Rechte und Aufgaben kommunaler
              Senior/innenvertretungen einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung
              darstellen würde. Die konkrete Ausgestaltung der Mitwirkungsmöglichkeiten
              von Seniorinnen und Senioren auf kommunaler Ebene soll deshalb
              den kommunalen Abgeordneten in den jeweiligen Hauptsatzungen von
              Städten und Kreisen vorbehalten bleiben. Der von der Landtagsfraktion
              der Linkspartei.PDS vorgelegte Gesetzentwurf ist kostenneutral,
              verpflichtet die Kommunen allerdings grundsätzlich dazu, den
              Belangen von Seniorinnen und Senioren die Aufmerksamkeit zu widmen,
              die ihnen aufgrund ihrer Bedeutung für die Beziehungen zwischen
              den Generationen und bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der
              Solidargemeinschaft zukommt. 
            Magdeburg, den 28. Februar 2007 
            Sabine Dirlich  
              Seniorinnenpolitische Sprecherin 
            Helmut Schossig 
              Landesarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik  
                           
             
             
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