|                Die
                Linkspartei.PDS 
                Fraktion im Landtag
                Sachsen-Anhalt 
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            Die
                  Linkspartei.PDS: Politisches Strafrecht ist Bankrotterklärung
              der Politik gegenüber  
              der demokratischen Zivilgesellschaft 
            Zu jüngsten Bestrebungen, eigene Straftatbestände für
              politisch motivierte Gewalttaten einzuführen, erklärt
              die innen- und rechtspol. Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge: 
            „Die
                Linkspartei.PDS lehnt die Anwendung eines politischen Strafrechts
                ab. Allein
                ein Blick in die Geschichte beweist die
              Untauglichkeit eines solchen Mittels. 
              Zudem ist das nicht weniger als eine Bankrotterklärung der
              Politik gegenüber der demokratischen Zivilgesellschaft. Rechtsstaatliche
              Prinzipien werden außer Kraft gesetzt werden, wenn allein
              politische Gesinnung als Maßstab für Strafe genommen
              wird. 
            Im geltenden
                Strafgesetzbuch existiert eine Reihe von Regelungen, die Straftaten
                gegen die
                körperliche Unversehrtheit betreffen
              - über Körperverletzung, gefährliche Köperverletzung,
              schwere Körperverletzung bis hin zum Mord oder Todschlag. 
              Das geltende Strafrecht bietet heute schon ausreichende Möglichkeiten,
              angemessen - auch auf politisch motivierte - Gewaltstraftaten zu
              reagieren, die Schwere der Tat und die Schuld der Täter ins
              Verhältnis zu setzen, um dann auch für das Opfer eine
              gerecht empfundene Strafe auszusprechen. 
            Die Linkspartei.PDS
                fordert Landesregierung und Koalition auf, alle Pläne für ein politisches Strafrecht umgehend in
              den nächsten Papierkorb zu befördern.“ 
            
            Magdeburg, 20. Februar 2007 
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