|                Die
                Linkspartei.PDS 
                Fraktion im Landtag
                Sachsen-Anhalt 
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Die Linkspartei.PDS: Rote Karte des Bundesverwaltungsgerichts für A 143 
und hemdsärmelige Verkehrspolitiker 
            Außerordentlichen
                Respekt hat der für Raumordnungsfragen
              zuständige Landtagsabgeordnete der Linkspartei.PDS im Magdeburger
              Landtag, Dr. Uwe-Volkmar Köck, den Richtern des undesverwaltungsgerichtes
              in Leipzig für ihre Entscheidung zur A 143 gezollt.  
            Da das Urteil
                nicht in der Sache, sondern über die Rechtskonformität
              des Planungsverfahrens entschieden habe, ist dies vor allem ein
              Dämpfer für eine allzu hemdsärmelige Verkehrpolitik
              auf Bundes- und Landesebene. Mittels Verkehrswegebeschleunigungsgesetzen
              und spitzfindigen Passagen in den Naturschutz- und Umweltgesetzen
              wird seit Jahren versucht, das Gewicht der Belange des Umwelt-
              und Naturschutzes zu mindern, um diese Aspekte bei Abwägungen
              leichter „wegwägen“ zu können.  
            Würde Herr Schröder, seines Zeichens verkehrspolitischer
              Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, die Funktion der A 143 einmal
              unvoreingenommen betrachten, würde er erkennen müssen,
              dass ein Ringschluss sicher wünschenswert, aber nicht „zwingend
              notwendig“ sei.  
              Denn die A 143 ist sowohl für die Nord – Süd – (Berlin – München,
              Berlin – Frankfurt) wie für die Ost – West – Verkehre
              (Dresden – Magdeburg – Hannover und Dresden – Leipzig
              - Göttingen) allenfalls als Umleitungsstrecke relevant.  
            Selbst für die Verkehre mit Zielpunkt Magdeburg, die über
              die neue A 71 in den Raum Sangerhausen geleitet werden, ist die
              A 143 uninteressant.  
              Was bleibt, ist ein Entlastungseffekt für das Schkeuditzer
              Kreuz von den aus dem Süden kommenden und nach Magdeburg fließenden
              Verkehren und eine Streckenersparnis auf der Relation A 38 – Berlin.
              Der Wegfall der mit höchsten Belastungen für die Anwohner
              behafteten Abfahrt Salzmünde wäre schließlich auch
              für die Stadt Halle zu verschmerzen – blieben dadurch
              doch solche Wohnlagen wie Dölau sowie die Dölauer Heide
              und die Giebichensteinbrücke von Zubringerverkehr verschont.  
            Die vom Bundesverwaltungsgericht erzwungene Pause sollte vor allem
              genutzt werden, um nochmals kritisch die Notwendigkeit des Projektes
              zu hinterfragen.  
            Magdeburg, 17. Januar 2007 
            
            
                         
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