|                Die
                Linkspartei.PDS 
                Fraktion im Landtag
                Sachsen-Anhalt 
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             Zum
                  Urteil des Landesverfassungsgericht zur Klage der Fraktion
                  der Linkspartei.PDS
                gegen einen Kabinettsbeschluss
                der Böhmer-Regierung
              erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert: 
            „Mit der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts wird
              das Budgetrecht des Parlaments nachdrücklich bestätigt.
              Zugleich sehen wir in dem Urteil eine Stärkung der Demokratie,
              die Landesregierung ist nicht berechtigt, die Gewaltenteilung zwischen
              Legislative und Exekutive willkürlich auszuhebeln. 
            Die Landesregierung
                muss dem Landtag spätestens mit diesem
              Urteil künftig sehr genau erklären, was ein unvorhergesehener
              und unabweisbarer Bedarf ist, um über- und außerplanmäßige
              Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen zu bewilligen. 
            Von welcher
                Aktualität das ist, zeigt z.B. die Tatsache,
              dass der Mietvertrag mit dem Justizzentrum Halle - wenn auch zu
              günstigeren Konditionen - im März 2006 um weitere 10
              Jahre bis zum Jahr 2020 verlängert wurde. Eine entsprechende
              Verpflichtungsermächtigung wurde nicht eingestellt, der Finanzausschuss
              wurde nicht informiert. 
            Ausgangspunkt
                der Klage war der Abschluss eines Mietvertrages mit einer Laufzeit
                von
                15 Jahren zur Unterbringung der Katasterverwaltung
              im Magdeburger City-Caree` durch die Landesregierung, der ohne
              Wissen und Billigung des Landtages abgeschlossen wurde. Die Landesregierung
              musste zur Sicherung des Mietvertrages eine überplanmäßige
              Verpflichtungsermächtigung von 16 Mio. € einstellen.
              Die Landesregierung begründete die Einstellung dieser überplanmäßigen
              Verpflichtungsermächtigung, damit dass der Abschluss des Mietvertrages
              unvorhersehbar und unabweisbar gewesen sei. Darüber hinaus
              informierte die Landesregierung den Finanzausschuss erst, nachdem
              der Landesrechnungshof diesen informierte. Das begründete
              Landesregierung seinerzeit damit, dass der Vertrag über mehr
              als 16 Mio. Euro „unerheblich“ gewesen sei. 
            Die Linkspartei.PDS
                sieht sich mit dem Urteil in ihrem Handeln bestärkt und wird auch künftig sehr sorgfältig
                darauf achten, dass die Landesregierung nicht nach Gutsherrenart
                sondern
              auf der Basis von Recht und Gesetz handelt.“ 
            Magdeburg, 28. November 2006 
                          
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