|                Die
                Linkspartei.PDS 
                Fraktion im Landtag
                Sachsen-Anhalt 
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            Die
                  Linkspartei.PDS: Kürzung der Kommunalfinanzen nimmt Kommunen
              Voraussetzungen für kommunale Selbstverwaltung 
            Zur geplanten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der
              damit verbundenen Kürzung der Kommunalfinanzen erklärt
              der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert: 
            „In der heutigen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände
              und des Landesrechnungshofes bestätigten die befragten Experten
              ausdrücklich die Einschätzung der Linkspartei.PDS dass
              die vorgesehene Kürzung der Finanzzuweisungen an die Kommunen
              dem Verfassungsauftrag des Landes widerspricht, die Kommunen angemessene
              Finanzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu Verfügung zu
              stellen (Artikel 88 der Landesverfassung). 
            Die Linkspartei.PDS
                teilt ausdrücklich die Einschätzung
              der kommunalen Spitzenverbände, dass die Kürzungen bei
              den Kommunalfinanzen die von der Koalition propagierte Konsolidierungspartnerschaft
              von Land und Kommunen ad absurdum führen. Der Vorwurf an die
              Koalition, es handle sich hierbei um willkürliche und in der
              Sache nicht begründete Kürzungen, wurde nachdrücklich
              bestätigt. 
            Spätestens seit dem Urteil des Thüringer Landesverfassungsgerichts
              zur angemessenen Finanzausstattung der Kommunen verbietet sich
              jedoch ein solcher Umgang mit der wichtigsten Voraussetzung für
              die kommunale Selbstverwaltung. 
            Die Linkspartei.PDS
                sieht sich in ihrem Beschluss zu den Prioritäten
              für den Landeshaushalt 2007 bestätigt: Die Steuermehreinnahmen,
              die sich aus der November-Steuerschätzung für das Land
              ergeben, sind für die Kommunalfinanzen zu verwenden, der Artikel
              im Haushaltsbegleitgesetz zu den vorgesehenen Kürzungen ist
              zu streichen.“ 
            Magdeburg, 22. November 2006 
                                     
             
             
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