|                Die
                Linkspartei.PDS 
                Fraktion im Landtag
                Sachsen-Anhalt 
-------------------------------------------------------------------------------- 
            Die
                  Linkspartei.PDS: Kabinettsbeschlüsse zur Umstrukturierung
              der Polizei- und Finanzbehörden  
              ohne gesetzliche Grundlage
              verfassungswidrig 
            Zu den aktuell
                laufenden Behördenumstrukturierungen in Sachsen-Anhalt
              erklärt die Sprecherin der Fraktion für Verwaltungsmodernisierung
              Dr. Helga Paschke: 
            "Die Linkspartei.PDS stellt nach nochmaliger Prüfung
              zur Zulässigkeit der derzeit aktuellen Behördenumstrukturierungen
              fest, dass nach § 7 Absatz 3 und 4 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes
              vom 27.02.2003 eindeutig untere und obere Landesbehörden nur
              auf gesetzlicher Grundlage umzustrukturieren sind. Das betrifft
              sowohl die sachlichen als auch die räumlichen Gliederungen
              und die örtlichen Zuständigkeiten. 
            Die Auslegung
                dieses Paragrafen ist unzweideutig, da sich im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens
                die damaligen Koalitionsfraktionen
              von CDU und FDP der Argumentation des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes
              anschlossen und im Paragrafen 7 Absatz 4 den Gesetzesvorbehalt
              einfließen ließen. 
            In der Landesverfassung
              heißt es zudem: 
            "Sechster
                Abschnitt 
              Verwaltung 
              Artikel 86 
Ö ffentliche Verwaltung 
              ... 
              (2) Der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und
              ihre räumliche Gliederung werden durch Gesetz geregelt." (Hervorhebung
              red.) 
            Wir fordern
                den Finanzminister und den Innenminister auf, unverzüglich
              Schritte zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens vorzubereiten,
              sofern sie an ihrem Vorhaben festhalten. Bis zur Verabschiedung
              der gesetzlichen Grundlage sind alle Aktivitäten, die zur
              vorzeitigen Schaffung von Tatsachen, so etwa der Standortwahl führen,
              zu unterlassen. 
            Derzeit prüft die Linkspartei.PDS ferner, ob Verwaltungsumstrukturierungen
              zwischen 2004 und 2006 vollzogen wurden, die gegen geltendes Recht
              verstoßen. Derzeit geht die Linkspartei.PDS davon aus, das
              dies für eine Reihe von Behörden ebenfalls zutrifft." 
            Magdeburg, 16. November 2006 
                                                     
            -------------------------------------------------------------------------------- 
                          
                          
                           
             
                
             
                                                                                     
  |