|                Die
                Linkspartei.PDS 
                Fraktion im Landtag
                Sachsen-Anhalt 
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            Linksfraktion bringt neues Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
              in den Landtag ein 
            Dazu erklärt die
              kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin Eva von Angern: 
            „Vor dem Hintergrund
                der neueren Armutsdiskussion, die auch in bekannten Studien explizit
                auf das Thema Kinderarmut bezug nimmt,
              ist es Zeit, konkrete Schritte anzugehen und die Kinderbetreuung
              in Sachsen-Anhalt sozial gerecht und chancengleich zu gestalten. 
              In Sachsen-Anhalt leben 77.000 Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften;
              fast 30 Prozent der Kinder leben also in relativer Armut. Armutslebenslagen
              lassen sogenannte Bildungsarmut entstehen bzw. ziehen diese oft
              nach sich. 
              Aufgrund dieser Tatsachen und unserer grundlegenden Kritik am derzeit
              geltenden Kinderförderungsgesetz, bringt die Landtagsfraktion
              der Linkspartei.PDS einen eigenen Gesetzentwurf zur Kinderbetreuung
              in den kommenden Landtagssitzung ein. 
              Mit diesem Entwurf wollen wir den Ganztagsanspruch für alle
              Kinder wiederherstellen, eine Hochschulausbildung für Erzieherinnen
              fordern, pro Fachkraft mindestens eine Stunde wöchentlich
              für Vor- und Nachbereitungszeiten gesetzlich verankern und
              die Kitas stärker als bisher in Richtung Familienbildung und –beratung
              orientieren. Dabei hat der Ganztagsanspruch für alle Kinder,
              unabhängig vom sozialen Status ihrer Eltern, für die
              Linkspartei Vorrang vor einer Kostenfreiheit des letzten Kitajahres. 
              Die Gesamtkosten des Gesetzentwurfes belaufen sich auf 36,65 Millionen
              Euro. Die Wiedereinführung des Ganztagsanspruches schlägt
              dabei mit 32,25 Millionen Euro zu Buche, die Vor- und Nachbereitungszeiten
              kosten 4,4 Millionen Euro. Den Landkreisen entstehen keine weiteren
              Kosten, da das Land die Landkreisanteile übernimmt. Mit Rücksicht
              auf die im nächsten Jahr umzusetzende Kreisgebietsreform soll
              das Gesetz 2008 in Kraft treten.“ 
            Eva von Angern, MdL 
              Kinder-, Jugend- und Familienpolitische Sprecherin 
            Magdeburg, 13.11.2006 
              
                          
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