|                Die
                Linkspartei.PDS 
                Fraktion im Landtag
                Sachsen-Anhalt 
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            Die
                  Linkspartei.PDS:  „                  Personalentwicklungskonzept“ ist
              ausschließlich buchhalterisch bilanziertes Personalabbaukonzept 
            Die Fraktion
                der Linkspartei. PDS wird sich mit Vorstellungen des Finanzministers
                sehr sorgfältig befassen. Als eine erste
              Einschätzung erklärt die Sprecherin der Fraktion für
              Personalpolitik Dr. Helga Paschke: 
            „Finanzminister Bullerjahn hat genau das getan, was zu erwarten
              war. Der Personalbestand der Landesbediensteten wird buchhalterisch
              am Durchschnitt der anderen Bundesländer gemessen. Hinzu kommt
              ein „Demografiefaktor“, und dementsprechend errechnete
              man die Abbauraten bis 2020. Mit diesem Herangehen offenbart sich
              ein prinzipielles Defizit nicht nur in unserem Bundesland. Personalpolitik
              wird schwerpunktmäßig als Finanzpolitik betrachtet.
              Das ist sie auch, aber nicht nur.  
              Eine Schieflage droht zudem zwischen drastischen Einschnitten bei
              den nachgeordneten Bereichen und moderaterem Personalabbau in der
              Kernverwaltung - je näher das Ministerium, desto moderater
              der angestrebte Personalabbau. 
            Von einem Personalentwicklungskonzept
                ist dieses Papier weit entfernt, denn Sparkonzepte sind kein
                Ersatz für Politikkonzepte. Ganz
              zu schweigen davon, dass Personalabbaukonzepte - für sich
              in die Diskussion gebracht - wenig geeignet sind, Motivationsschübe
              bei Landesbediensteten auszulösen. Das täte aber dringend
              Not, werden diese doch seit Jahren von Politik und Öffentlichkeit
              fast ausschließlich als Kostenfaktor wahrgenommen.  
            Was fehlt,
                ist der Abgleich mit den Herausforderungen und Aufgabenstellungen
                an den Öffentlichen Dienst bis 2020. Deshalb hat der Landtag
              auch seit Jahren ein Leitbild für den Öffentlichen Dienst
              gefordert. Ein Personalabbaukonzept ist davon nur ein Bruchteil. 
            Der Finanzminister
                versteht unter politischer Schwerpunktsetzung in solchen Bereichen
                wie
                Bildung, ein paar Beschäftigte mehr
              zu „veranschlagen“, als es der Durchschnitt der Bundesländer
              ergibt. Sind damit die personellen, aber vor allem auch die inhaltlichen
              Voraussetzungen für einen so bedeutsamen Schwerpunktbereich
              der Landespolitik geschaffen? Wie steht der Finanzminister zur
              Eigenständigkeit der Hochschulen, wenn er einer budgetierten
              Einrichtung nun Personalabbauraten vorschreiben will?  
            Ähnlich bedenklich ist die Situation bei der Polizei. Gradmesser
              für eine quantitative und qualitative Bewertung der Richtigkeit
              von Personalentscheidungen im Bereich der Polizei kann und sollte
              ausschließlich die Stärkung der Polizeireviere und damit
              der Erhalt und Ausbau der Flächenpräsenz der Polizei
              sein. Mit Durchschnittswerten ist hier niemandem geholfen. 
            Es bleibt die
                Frage, ob der Durchschnittsvergleich der Länder
              ein hinlängliches Mittel für Personalkonzepte darstellt.
              Eins steht schon jetzt fest: Der Durchschnitt von heute wird nicht
              der von 2020 sein, denn bisher gibt es keine Anzeichen, dass die
              Länder dieser Abwärtsschraube im Personalbestand Einhalt
              gebieten. Die Diskussion muss deshalb wohl grundsätzlicherer
              Natur sein.“ 
            Magdeburg, 26. Oktober 2006 
                                     
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