|                Die
                Linkspartei.PDS 
                Fraktion im Landtag
              Sachsen-Anhalt 
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            Die
                  Linkspartei.PDS: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Berlin
                  befördert
              Entsolidarisierung 
            Zur
                  Ablehnung der Klage Berlins auf Bundeshilfe wegen einer Haushaltsnotlage
                durch das Bundesverfassungsgericht
                erklärt der Vorsitzende
              der Landtagsfraktion und der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der
              Linkspartei.PDS Wulf Gallert: 
            „Es bleibt völlig unverständlich, warum das Bundesverfassungsgericht
              in solch’ eklatanter Weise von seiner Rechtssprechung zu
              Bremen und zum Saarland aus dem Jahr 1992 abweicht. Damit wird
              ein Grundsatz des Föderalismus – das gegenseitige Füreinandereinstehen – weiter
              aufgeweicht, die Entsolidarisierung der Länder wird voranschreiten,
              der Bund kann sich guten Gewissens aus seiner Verantwortung stehlen. 
            Es
                  ist politisch höchstbrisant, wenn das Bundesverfassungsgericht
              dem Land Berlin jetzt Ratschläge in der Art des Wohnungsverkaufs,
              des Sparens bei Bildung und Wissenschaft und bei der Kinderbetreuung
              oder des weiteren Anziehens diverser Gebührenschrauben unterbreitet.
              Angesichts solcher Forderungen braucht sich niemand über eine
              weitere politische und soziale Polarisierung in der Gesellschaft
              zu wundern oder diese gar laut zu beklagen. 
            Wenn
                  Ministerpräsident Böhmer nun in die selbe Kerbe
              schlägt, dann lässt das für Sachsen-Anhalt nichts
              Gutes hoffen. Wenn die Politik dem alleinigen Grundsatz des Sparens
              alles unterordnet, begibt sie sich ihrer Gestaltungskraft.
              Genau die ist aber mehr denn je gefordert! 
              All' jenen, die jetzt frohlocken, sei gesagt: Wer anderen seine
              Solidarität versagt, sollte nicht klagen, wenn er ihrer einmal
              selbst bedarf.“ 
            Magdeburg, 19. Oktober 2006 
             
                           
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