|                Die
                Linkspartei.PDS 
                Fraktion im Landtag
              Sachsen-Anhalt 
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            Die
                  Linkspartei.PDS: Gebühren für PC lediglich in Höhe
              der Radiogebühr erheben 
            Zur 2007 geplanten Ausweitung der Rundfunkgebühren auf internetfähige
              PC erklärt der medienpolitische Sprecher der Landtagsfraktion
              der Linkspartei.PDS Sachsen-Anhalt Stefan Gebhardt: 
            „Die geplante Erhebung einer Rundfunkgebühr für
              internetfähige PC hat in letzter Zeit für viel Verwirrung
              gesorgt. Tatsache ist, dass im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
              geregelt wurde, das Moratorium für Aussetzung der Erhebung
              von Rundfunkgebühren für PC Ende 2006 auslaufen zu lassen
              und ab dem Jahr 2007 die internetfähigen Computer wie herkömmliche
              Rundfunkempfangsgeräte unter die Gebührenpflicht zu stellen.
              Diese Gebühr soll nur für Nutzer anfallen, die bisher über
              keine anderen Empfangsgeräte wie die klassischen Fernseh-
              und Radioempfänger verfügen. 
            Aus meiner Sicht ist die Erhebung der kompletten
                Rundfunkgebühr
              in Höhe von 17,03 € im Monat für PCs nicht gerechtfertigt,
              da nur die wenigsten öffentlich rechtlichen Fernsehprogramme über
              das Internet empfangbar sind.  
              Gerechtfertigt erscheint mir hingegen eine Erhebung des Gebührenanteils
              für den Radioempfang, der monatlich 5,52 € beträgt.
              Denn immerhin sind mittlerweile - als Beispiel - alle MDR-Radioprogramme
              gestreamt, d.h. im Internet abrufbar. 
            Ich verlange von der Landesregierung Sachsen-Anhalt,
                darauf hinzuwirken, dass Gebühren für PC lediglich in Höhe der Radiogebühr
              erhoben werden und hierfür schnellstmöglich die rechtlichen
              Voraussetzungen in einem Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben
              werden.  
            Perspektivisch muss über ein grundsätzlich neues Gebührenmodell
              für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entschieden werden,
              welches den technischen Neuerungen in der Medienwelt gerecht wird.
              Unser Vorschlag dazu basiert auf einer Haushaltsabgabe.“ 
            Magdeburg, 23. August 2006 
             
                          
                           
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