|                Die
                Linkspartei.PDS 
              Fraktion im Landtag
              Sachsen-Anhalt 
          
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            Die
                  Linkspartei.PDS: Keine Kleinstaaterei – durch diese
              Föderalismusreform geht der Umweltschutz über Bord! 
               
            Anlässlich des heutigen Beschlusses der Föderalismusreform
              durch den Bundestag erklärt André Lüderitz, umweltpolitischer
              Sprecher der Landtagsfraktion der Linkspartei.PDS: 
            „Die heute vom Bundestag beschlossene Föderalismusreform
              ist ein herber Rückschlag für den Umweltschutz, auch
              in Sachsen-Anhalt. An dieser Bewertung ändern auch die auf
              den letzten Drücker eingebrachten Korrekturen nichts. Die
              Reform wird zu einer erheblichen Zersplitterung des Umweltrechts
              führen und schafft weder eine Vereinheitlichung des Rechts
              noch eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund
              und Ländern. Damit wird es zu einer schmerzhaften Trennung
              zwischen „armen“ und „reichen“ Ländern,
              gerade im Umweltschutz, kommen. 
            Der Naturschutz
                geht fast vollständig auf die Länder über.
              Nicht, dass wir in Sachsen-Anhalt keine engagierten Umweltpolitiker
              haben. Aber wenn es keine verbindlichen Bundesvorgaben mehr gibt,
              ist die Landesregierung ungehindert dem Druck von Investoren und
              dem des Finanzministers ausgesetzt - bis auch das letzte angebliche
              Investitionshindernis sowie der letzte Ausgabeposten bereinigt
              sind. Beteuerungen von Frau Wernicke sie würde ihre neuen
              Rechte nicht für einen Abbau von Naturschutzstandards nutzen,
              sind genauso unglaubwürdig wie das Wahlkampfversprechen der
              CDU, keine „Zwangseinheitsgemeinden“ zu bilden. 
            Akut bedroht
                ist der Kern bundesdeutschen Naturschutzes: die Eingriffs- und
                Ausgleichsregelung.
                Diese schreibt vor, dass Eingriffe in die
              Natur entweder vermieden oder zumindest an anderer Stelle ausgeglichen
              werden müssen. Dies wird nun genauso geopfert wie das Verbandsklagerecht
              und die Einschränkung des Anhörungsrechtes im sachsen-anhaltinischen
              Naturschutzgesetz! 
            Das von allen
                gewünschte Umweltgesetzbuch, in dem das gesamte
              Umweltrecht zusammengefasst werden sollte und eine wesentliche
              Verwaltungsvereinfachung darstellen würde, ist mit dieser
              Reform auf den Sankt - Nimmerleinstag verschoben. Zudem drohen
              jahrelange Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern
              mit der Folge dauerhafter Rechtsunsicherheit, auch für Investoren.
              Denn diese Reform weist erhebliche handwerkliche Schwächen
              auf und lässt zu viele Fragen ungeklärt. Die Folgen der
              Föderalismusreform werden uns im Umweltschutz leider noch
              sehr lange beschäftigen.“ 
            Magdeburg, 30. Juni 2006 
             
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