|                Die
              Linkspartei.PDS 
              Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt 
          
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            Die
                  Linkspartei.PDS: Schulnetz in Sachsen-Anhalt stabilisieren
                  - Rechte der Schulträger stärken 
              Fraktion bringt Novelle des Schulgesetzes in den Landtag ein 
            Matthias Höhn, Landesvorsitzender und bildungspolitischer
              Sprecher der Landtagsfraktion der Linkspartei.PDS, erklärt
              zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes
              Sachsen-Anhalt: 
            „Im Gegensatz zu Regierungsvertretern reden wir nicht über
              absonderliche Vorschläge wie Unterricht in Schulbussen, sondern
              machen Nägel mit Köpfen. Wie von der Linkspartei.PDS
              bereits im Wahlkampf angekündigt, ist eine der dringlichsten
              bildungspolitischen Aufgaben die Stabilisierung des zum Reißen
              gespannten Schulnetzes in Sachsen-Anhalt. Dafür liegt dem
              Landtag nun ein Gesetzentwurf der Landtagsfraktion der Linkspartei.PDS
              vor. 
            Die noch von der alten Landesregierung erlassene
                Eingangsklassenverordnung setzt vor allem für den Fortbestand von Gymnasien und Gesamtschulen
              restriktive Grenzen. Diese starren Regelungen sehen vor, die Bildung
              von so genannten Eingangsklassen allein von der neu eingeschulten
              Schülerzahl abhängig zu machen. Für Gymnasien müssen
              das 75, für Gesamtschulen mindestens 100 Schülerinnen
              und Schüler sein. 
              Die Linkspartei.PDS schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, auf
              die Schülerzahl der gesamten Schule abzustellen und nicht
              die Neuanmeldungen zum Maß aller Dinge zu machen. Für
              die Bildung einer Klasse sollen nach unserem Gesetzentwurf in der
              Grundschule mindestens 7 und in Sekundarschulen, Gymnasien und
              Gesamtschulen mindestens 10 Schülerinnen und Schüler
              die Untergrenze bilden. Gleichzeitig soll die Mindestgröße
              von Gymnasien und Gesamtschulen gesenkt werden. Für Gesamtschulen
              sehen wir eine insgesamt niedrigere Mindestzügigkeit vor,
              um Gesamtschulen gerade auch auf dem Lande attraktiv zu machen. 
            Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Stärkung der Entscheidungskompetenzen
              der Schulträger vor Ort. Für den Fall, dass die Bildung
              von Eingangsklassen trotz der von uns vorgeschlagenen Veränderungen
              nicht genehmigt werden kann, soll bei der Entscheidung über
              die Zuweisung der betroffenen Schülerinnen und Schüler
              an eine andere Schule die Auffassung des Trägers der Schulentwicklungsplanung
              und nicht mehr der Schulbehörde maßgeblich sein.“ 
            Magdeburg, 02. Juni 2006 
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