|                Die
              Linkspartei.PDS 
              Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt 
          
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            Die
                  Linkspartei.PDS: Regelsatz der Sozialhilfe muss angeglichen
                  werden -  
                Forderung
                einiger Wohlfahrtsverbände sendet fatales
              Signal aus 
            Zur Empfehlung
                der Bundesregierung, die Regelsätze der Sozialhilfe
              nach SGB XII auf das gleiche Niveau von 345 Euro wie nach SGB II
              anzuheben, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion
              Birke Bull: 
            „Nachdem die Regelsätze der ALG II - EmpfängerInnen
              in Ost und West ab 1. Juli 2006 auf einheitliches Niveau in Höhe
              von 345 Euro angeglichen werden, sind die Länder am Zug, um
              den HilfebezieherInnen, die nach dem Sozialgesetzbuch XII auf laufende
              Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei
              Erwerbsunfähigkeit angewiesen sind, gleiche Lebensbedingungen
              zu ermöglichen und die Regelsätze für sie ebenfalls
              anzugleichen. Die Linkspartei.PDS fordert die Landesregierung von
              Sachsen-Anhalt auf, diese Angleichung zum frühestmöglichen
              Zeitpunkt, spätestens im Jahr 2007 vorzunehmen. 
            Die Lebenssituation
                der BezieherInnen von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter
                und bei Erwerbsunfähigkeit unterscheidet sich nicht
              von der der ALG II-BezieherInnen, so dass ein unterschiedlicher
              Regelsatz zwischen diesen Betroffenengruppen nicht gerechtfertigt
              wäre. Außerdem ist eine Anhebung der Regelsätze,
              deren Höhe auf Daten von 1998 beruht, generell seit Jahren überfällig. 
            Bereits im
                vergangenen Jahr hatte der DPWV in Konsequenz einer vorliegenden
                Studie zur
                Auskömmlichkeit der Regelsätze
              eine Erhöhung auf ca. 400 Euro gefordert. Seit vielen Jahren
              war der Tenor der Verbände ein ganz anderer: Immer wieder
              wurde beklagt, dass der Regelsatz der Sozialversicherung deutlich – ca.
              10 % - unterfinanziert sei. 
              Im Zuge des 2. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung
              hatte die AWO eine wirtschaftliche Förderung gerade der Familien
              in den unteren Einkommensgruppen gefordert. Die gerade erhobene
              Forderung der AWO, des DRK und von anderen Vertretern von Wohlfahrtsverbänden,
              die Leistungen für ALG II-EmpfängerInnen abzusenken,
              sendet hingegen ein völlig fatales Signal aus. Der Anspruch
              der Wohlfahrtsverbände, als Anwalt der Menschen in sozial
              schwierigen Lebenslagen zu agieren, verliert auf diese Weise an
              Glaubwürdigkeit." 
            Magdeburg, 19. Mai 2006 
                           
             
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