|                Die
              Linkspartei.PDS 
              Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt 
          
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            Die Linkspartei.PDS:
                Ausweitung der Schleierfahndung  
                dient ausschließlich
              einer voraussetzungslosen „Jedermann“-Kontrolle 
            Bei den Koalitionsvereinbarungen
                zwischen CDU und SPD zeichnen sich in der Arbeitsgruppe Inneres
                offenbar Kontroversen ab. Diskussionsbedarf
              gibt es dem Anschein nach bei der von der CDU geforderten Ausweitung
              der verdachtsunabhängigen Fahndung („Schleierfahndung“).
              Dazu erklärt die rechts- und innenpolitische Sprecherin der
              Fraktion, Gudrun Tiedge: 
            „Die
                Befugniserweiterung der Polizei zur Schleierfahndung scheint
                auch in Sachsen-Anhalt
                Hochkonjunktur zu haben.  
                Im Rahmen anlass- und verdachtsunabhängiger Kontrollen soll
              die Polizei berechtigt werden, aus eigener Initiative und nach
              eigener Einschätzung ohne jeglichen Anlass und ohne jeglichen
              Straftatenverdacht bei jeder beliebige Person, die sich an einem
              vom Gesetz näher bezeichneten Ort aufhält, die Identität
              festzustellen und Sachen in Augenschein zu nehmen. 
            Die Linkspartei.PDS
                lehnt die Legalisierung verdachts- und anlassunabhängiger
              Kontrollen auf das Entschiedenste ab.  
              Ein Abweichen vom rechtsstaatlichen Grundsatz, dass Ermittlung
              und Verfolgung erst nach einer Straftat einsetzen dürfen,
              ist auf keinem Fall hinnehmbar. Letztendlich wird sonst die Unschuldsvermutung
              in ihr Gegenteil verkehrt. 
            Unterschiedslos
                und ohne konkreten Anlass oder Verdacht sollen Bürgerinnen und Bürger zunächst zu potentiellen
              Kriminellen erklärt werden. Doch damit ist Kriminalität
              nicht einzudämmen.  
              Ohne Akzeptanz von Rechtsgrundsätzen sowie Bürger- und
              Freiheitsrechten sind Ursachen und Bedingungen von Kriminalität
              nicht einzugrenzen.  
            Nur die Wahrung
                und der uneingeschränkte Schutz von Demokratie,
              von Grund- und Freiheitsrechten, von Emanzipation und sozialer
              Gerechtigkeit können die Ursachen von Kriminalität eindämmen. 
              Uns geht es deshalb nicht um die „Innere Sicherheit eines
              starken Staates“, sondern ausschließlich um die persönliche
              und öffentliche Sicherheit der Menschen.“ 
            Magdeburg, 6. April 2006 
             
             
             
             
              
                          
                           
             
                                                             
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