|                Kultusministerium
              versagt als Rechtsaufsicht 
            Auch das Kultusministerium muss bezüglich der erfolgreichen
              Bewerberklagen für den Studiengang Medizin Verantwortung übernehmen.
              Es wurde mehrfach durch Abgeordnete der Linkspartei.PDS darauf
              hingewiesen, dass das neue Kapazitätsverfahren nicht gerichtsfest
              ist. Rechtsexperten haben das erfolgreiche Einklagen von BewerberInnen
              vorhergesagt.  
            Das Kultusministerium hat in diesem Fall als Rechtsaufsicht
                versagt. Die Kosten für die mehr als 200 Verfahren sollten somit nicht
              dem Budget der Universität angelastet werden. 
            Hendrik Lange, MdL 
            Magdeburg, 1. April 2006 
             
             
             
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