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             Gemeinsames
                  Informations- und Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus
                  (GIAZ) verstößt klar gegen
              das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten 
            Auch nach der heutigen Beratung im Ausschuss für Inneres
              steht für die Linkspartei.PDS fest, dass das Gemeinsames Informations-
              und Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus (GIAZ) klar gegen
              das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten verstößt.  
              Auch mit dem neuen Erlass des Innenministeriums vom 23. Dezember
              2005 zum „Gemeinsamen Informations- und Auswertungszentrum
              islamistischer Terrorismus (GIAZ) in Sachsen-Anhalt“ hat
              es diesbezüglich keine wesentlichen Änderungen gegeben.  
            Allein die Begrifflichkeit „gemeinsames Zentrum“ macht
              deutlich, dass das Trennungsgebot aufgeweicht werden soll. Auch
              der Datenschutzbeauftragte des Landes hat in seiner Stellungnahme
              am heutigen Tag vor dem Ausschuss seine Zweifel bekräftigt.
              Das im Gesetz verankerte Gebot sieht sowohl eine funktionelle wie
              auch organisatorische Trennung von Polizei und Verfassungsschutz
              vor. Dieses wird aus seiner Sicht missachtet.  
            Durch die Einrichtung des GIAZ kann in einem auf
                Dauer angelegten Zusammenwirken von Polizei, Verfassungsschutzbehörde und unter
              Umständen weiteren Behörden, wie Ausländer- oder
              Sicherheitsbehörden, Erkenntnisse zum islamistischen Extremismus
              und Terrorismus gewonnen und analysiert werden. Diese Übertretung
              des Trennungsgebots ist auf keinem Fall hinnehmbar. Es besteht
              dabei die Möglichkeit, personenbezogene Daten und Informationen
              zwischen Polizisten und Geheimdienstmitarbeitern ohne entsprechende
              Dokumentation auszutauschen und zu verwenden.  
            Zugleich sollen Polizei und Verfassungsschutz repressive
                und präventive
              Ermittlungsansätze gewinnen. Ausdrücklich darf aber der
              Verfassungsschutz weder repressiv noch präventiv ermittelnd
              tätig werden.  
            Die Linkspartei.PDS erneuert ihre Kritik am Gesetzesbruch
                der Landesregierung, da unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung
              das rechtsstaatliche Trennungsgebot unterwandert wird und damit
              Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen
              und Bürger unterwandert werden. Vor allem das Recht auf informelle
              Selbstbestimmung wird dabei verletzt. 
            Die Linkspartei.PDS fordert die Landesregierung
                auf, dass GIAZ in dieser Form aufzulösen und den Kampf gegen Terrorismus
              und Extremismus auf klaren rechtsstaatlichen Grundlagen zu führen.  
            Magdeburg, den 22. Februar 2006  
            Matthias Gärtner 
              Innenpolitischer Sprecher  
             
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