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             Bildungszugang
                  muss vom Geldbeutel der Eltern unabhängig
              gemacht werden - auch bei Schülerbeförderung 
            Matthias Höhn, Landesvorsitzender der Linkspartei.PDS und
              im Kompetenzteam seiner Partei zuständig für Bildung,
              erklärt: 
            „In Sachsen-Anhalt muss man die Kosten für den Weg
              zur Schule selbst tragen, besucht man die 11., 12. oder 13. Klasse.
              Auch wenn man nicht die nächstgelegene Schule sondern die
              Schule der eigenen Wahl besucht, muss zugezahlt werden. Die Landkreise
              können in diesen Fällen zwar mit einem Zuschuss helfen,
              müssen dies aber nicht. 
            Nach unserer Auffassung ist das für nicht wenige Schülerinnen
              und Schüler eine Hürde, die sie beim Zugang zu hoher
              Bildung oder in der freien Berufswahl beeinträchtigen kann.
              Die Linkspartei.PDS sieht darin eine Einschränkung von Bildungschancen,
              die sie nicht hinnehmen will. 
              Meine Partei schlägt daher gesetzliche Regelungen vor, die
              gewährleisten, dass die Schülerbeförderung bis zum
              Abschluss einer studienqualifizierenden Ausbildung bzw. bis zum
              Abschluss der beruflichen Erstausbildung kostenfrei von den jungen
              Leuten genutzt werden kann. Zudem sollen auch die Fahrtkosten zu
              einer frei gewählten Schule, in deren Einzugsbereich der Wohnort
              liegt, von der öffentlichen Hand getragen werden. Die Möglichkeiten
              der freien Schulwahl, die das Schulgesetz schon ab dem Schuljahr
              2006/2007 eröffnet, sollen nicht nur gut Betuchten vorbehalten
              sein. 
            Als ersten Schritt in Richtung kostenfreier Schülerbeförderung
              hat die Linkspartei.PDS sich seit Wochen bemüht, entlastende
              Regelungen für Schülerinnen und Schüler der Abiturstufe
              und an berufsbildenden Schulen, deren Eltern von der Hartz-IV-Gesetzgebung
              betroffen sind oder sonst nur über ein sehr geringes Einkommen
              verfügen, auf den Weg zu bringen. Der Landtag fasste heute
              einen diesbezügliche Beschluss, der dieses Anliegen unterstützt.“ 
            Magdeburg, 16. Februar 2006 
             
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