Resozialisierung muss im Strafvollzug beginnen
Zu der geplanten massiven Beschneidung von Maßnahmen zur
Resozialisierung von Strafgefangenen gemäß einem Gesetzentwurf
des Bundesrates auf Initiative Hessens erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge, Mitglied des Kompetenzteams
der Linkspartei.PDS:
„Das Ziel der Resozialisierung von Strafgefangenen muss
weiterhin oberstes Gebot im Strafvollzug bleiben. Justizvollzugsanstalten
dürfen nicht zu reinen Verwahranstalten verkümmern.
Die beabsichtigten Gesetzesänderungen gehen jedoch davon
aus, dass „immer mehr Gefangene - Ausländer, Drogenabhängige,
Gewalttäter - behandlungsungeeignet und nicht resozialisierungsfähig“ sind.
Das ist aus Sicht der Linkspartei.PDS unbegründet und auf
keinem Fall hinnehmbar. Es wäre ein fatales Signal in Richtung
Selbstkapitulation der Gesellschaft.
Das Strafvollzugsgesetz bestimmt, dass die Gefangenen
im Rahmen des Vollzugs der Freiheitsstrafe in die Lage versetzt
werden
sollen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne
Straftaten zu führen. Dieses Vollzugsziel muss auch weiterhin
ohne Abstriche Gültigkeit haben.
Die Linkspartei.PDS ist der Auffassung, dass
eine gelungene Resozialisierung die beste Form der Kriminalitätsprävention
ist. Damit wird dem erhöhten Schutzbedürfnis der Bevölkerung
am besten Rechnung getragen.
Um den Anforderungen eines modernen Strafvollzugs
gerecht zu werden, sollten zuallererst bestehende Missstände - wie
Personalmangel, Überbelegung, Motivationsprobleme bei den
Bediensteten oder bauliche Mängel -abgebaut werden."
Magdeburg, 10. Februar 2006
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