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               Gegen
              die Abschaffung des Jugendstrafrechts durch die Hintertür 
              Justizminister Becker unterstützt ausdrücklich, dass
                Straftaten Heranwachsender grundsätzlich nach dem allgemeinen
                Strafrecht geahndet werden sollen. Darin sieht der Minister eine
                angemessene Verschärfung des Jugendstrafrechts. Ausnahmen
                soll es nur noch bei erheblichen Entwicklungsstörungen geben,
                so der Minister. 
              Hierzu erklärt die kinder- und jugendpolitische
                  Sprecherin, Eva von Angern, Mitglied des Kompetenzteams der
                Linkspartei.PDS: 
              „Dies lehnt die Linkspartei.PDS entschieden ab. Hier handelt
                es sich nicht um eine „angemessene Verschärfung“ sondern
                im Kern um die Abschaffung des Jugendstrafrechts, wenn dieses
                nur noch bei erheblichen Entwicklungsstörungen greifen soll.
                Damit würde den Besonderheiten der jugendlichen Entwicklung
                und Sozialisation absolut nicht Weise Rechnung getragen, sondern
                sich lediglich auf „Ausnahmefälle“ beschränkt. 
              Die Linkspartei.PDS fordert daher die Beibehaltung
                  und Anwendung des Jugendstrafrechts in derzeitiger Form, ergänzt durch
                präventive jugendspezifische Hilfsangebote wie z.B. die
                Schulsozialarbeit.  
              Beckers Forderung läuft zudem der Grundintention
                  des Jugendstrafrechts zuwider, bei dem es in erster Linie um
                  Erziehung und eben nicht
                um Strafe geht. Den sogenannten Warnschussarrest lehnt die Linkspartei.PDS
                aus diesem Grund ebenfalls ab.“ 
              Magdeburg, 10. Februar 2006 
             
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