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               Nachträgliche
                    Sicherungsverwahrung bleibt auch nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes
              mehr als zweifelhaft 
              Zur Entscheidung der Karlsruher Richter zur nachträglichen
                Sicherheitsverwahrung erklärt die rechtspol. Sprecherin
                der Fraktion Gudrun Tiedge, Mitglied des Kompetenzteams der Linkspartei.PDS
                zur Landtagswahl: 
              "Der Schritt der Karlsruher Richter bleibt halbherzig,
                strengere Kriterien für eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung
                beseitigen die Zweifelhaftigkeit der Maßnahme selbst nicht. 
              Eine Freiheitsstrafe ist bereits an sich einer
                  der gravierendsten Eingriffe in eines der entscheidenden Grundrechte
                  - das auf persönliche
                Freiheit - überhaupt. Die nachträgliche Sicherheitsverwahrung
                verschärft die Problematik entscheidend weiter. Solange
                sie nicht Bestandteil eines Strafverfahrens ist, bleibt die Maßnahme
                rechtlich fragwürdig. 
              Die Linkspartei.PDS nimmt die verständlichen Forderungen
                von Bürgerinnen und Bürgern nach konsequenter Bestrafung
                von Tätern sowie nach einem wirksamen Schutz vor künftigen
                Verbrechen sehr ernst. Die geltenden gesetzlichen Regelungen
                zur Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) sind aus unserer Sicht
                bei konsequenter Umsetzung hinreichend. 
                Die Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme
                muss weiterhin Bestandteil des Strafverfahrens aufgrund einer
                konkreten Anlasstat bleiben. 
                Die Linkspartei.PDS fordert die Erarbeitung von wirksamen Konzepten
                für den Opferschutz als wichtige Voraussetzung für "Mehr
                Sicherheit" für Bürgerinnen und Bürger. Durch
                härtere Strafen allein wird den Opfern nicht mehr Gerechtigkeit
                zuteil." 
            Magdeburg, 2. Februar 2006   |