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                               Verletzung des Trennungsgebots zwischen Polizei
              und Verfassungsschutz ist Gesetzesbruch 
              Zur Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz hinsichtlich
                des „Gemeinsamen Informations- und Auswertungszentrums
                islamistischer Terrorismus (GIAZ) in Sachsen-Anhalt“ erklärt
                Gudrun Tiedge, rechtspol. Sprecherin der Fraktion und Mitglied
                des Kompetenzteams der Linkspartei.PDS zur Landtagswahl: 
              "Auch mit dem neuen Erlass des Innenministeriums vom 23.
                Dezember 2005 zum „Gemeinsamen Informations- und Auswertungszentrum
                islamistischer Terrorismus (GIAZ) in Sachsen-Anhalt“ liegt
                ein klarer Verstoß gegen das im Verfassungsschutzgesetz
                des Landes Sachsen-Anhalt verankerte Trennungsgebot zwischen
                Verfassungsschutz und Polizei vor.  
              Durch die Einrichtung des GIAZ kann in einem
                  auf Dauer angelegten Zusammenwirken von Polizei, Verfassungsschutzbehörde und
                unter Umständen weiteren Behörden, wie Ausländer-
                oder Sicherheitsbehörden, Erkenntnisse zum islamistischen
                Extremismus und Terrorismus gewonnen und analysiert werden. Diese Übertretung
                des Trennungsgebots ist auf keinem Fall hinnehmbar. Es besteht
                dabei die Möglichkeit, personenbezogene Daten und Informationen
                zwischen Polizisten und Geheimdienstmitarbeitern ohne entsprechende
                Dokumentation auszutauschen und zu verwenden. 
              Die Linkspartei.PDS erneuert ihre Kritik am Gesetzesbruch
                  der Landesregierung, da unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung
                das rechtsstaatliche Trennungsgebot unterwandert wird und damit
                Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen
                und Bürger unterwandert werden. Vor allem das Recht auf
                informelle Selbstbestimmung wird dabei verletzt. 
              Die Mitglieder der Fraktion werden bei Behandlung
                  des Tagesordnungspunktes in einer Beratung des Innenausschusses
                  des Landtages die Verletzung
                des Verfassungsschutzgesetzes nochmals thematisieren." 
              Magdeburg, 31. Januar 2006 
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