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               Hilfesysteme
                  und Hilfsangebote für Menschen
              in extremer Armut in Sachsen-Anhalt zu unflexibel 
              Ein von der
                  Bundesregierung im Jahr 2000 in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt
                  beschäftigte sich mit der Problematik
                von Menschen in extremer Armut – ein Personenkreis also,
                dessen Lebensstandard das Existenzminimum in Deutschland deutlich
                unterschreitet und der nicht in der Lage ist, sich aus eigener
                Kraft aus dieser Lebenslage herauszubewegen.  
                Da diese Menschen vielfach kaum in den Kontakt zu den gängigen
                Hilfesystemen – insbesondere der Sozialhilfe – kommen,
                ist ihre Zahl auch kaum bezifferbar. 
                Sie finden sich beispielsweise in Notquartieren der Kommune (Angebote
                für Wohnungslose) oder gar in der Obdachlosigkeit wieder,
                sind in extremer Form von Sucht oder chronischer Krankheit betroffen. 
                Nach Schätzungen des sozialpsychiatrischen Dienstes in Halle
                benötigen ca. 70% der BewohnerInnen des halleschen Notquartiers
                fachliche Hilfe aufgrund einer weit fortgeschrittenen Suchterkrankung
                oder psychischer Erkrankungen. 
              Da die hiesigen
                  Sozialsysteme auf Menschen ausgerichtet sind, die in ärmlichen und dennoch sozial einigermaßen stabilen
                Verhältnissen leben, finden diejenigen, die von extremer
                Armut betroffen sind, kaum Zugang zu den Angeboten der Sozialhilfe,
                oder aber die gängigen Regelungen und Hilfsangebote sind
                nicht passfähig auf deren Situation. Beispielsweise versperrt
                die Forderung nach Abstinenz - als stringente Zugangsvoraussetzung
                für ambulante Hilfen durch die sachsen-anhaltinische Sozialagentur
                festgelegt – diesen Menschen vielfach den Zugang zu Hilfe.  
                Die Linkspartei.PDS fordert deshalb die Aufhebung dieser Zugangsbeschränkung
                und stattdessen eine individuelle Anpassung notwendiger Hilfeleistungen. 
              Von den kommunalen
                  Experten und VertreterInnen der Hilfsorganisationen wird oft
                  die völlig gespaltene und vielfach ungeklärte
                Zuständigkeit für Hilfsangebote beklagt. Sie bringen
                unnötige Zeitverzögerungen. Im schlimmsten Falle bleibt
                den Bedürftigen dadurch die notwendige Hilfe versagt, weil
                sich Behörden und Ämter weder einigen noch verständigen. 
              Das Fazit
                  vieler TeilnehmerInnen des Workshops des Sozialministeriums
                  zu Menschen in extremer Armut war die
                  Forderung nach Vereinheitlichung
                von Zuständigkeiten, nach der Verlagerung der Zuständigkeiten
                vor allem auf die Ebene der Kommunen. Dort können Hilfsangebote
                schnell, unbürokratisch, problemnah und mitunter auch unkonventionell
                geleistet werden.  
              Die Linkspartei.PDS
                  erneuert deshalb die Forderung nach einer umfassenden Kommunalisierung
                  der Sozialhilfe, und
                  zwar der stationären
                und der ambulanten Hilfen gleichermaßen.  
                Das Zögern der Landesregierung lässt – trotz
                gegenteiliger gesetzlicher Beteuerungen – vermuten, dass
                ein solcher Schritt nicht mehr gewollt ist. Eine Vereinheitlichung
                der Zuständigkeiten und Kompetenzen in den Händen der
                Kommune ist anscheinend in weite Ferne gerückt.  
              Magdeburg, 26. Januar 2006 
              Birke Bull 
                Sozialpolitische Sprecherin 
             
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