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               Landesregierung
                    muss dringend bei Schülerbeförderungskosten
              helfen - CDU und FDP ignorieren Probleme von Hartz-IV-Empfängern 
              Die bildungspolitische Sprecherin Fraktion Dr.
                  Rosemarie Hein erklärt nach der Weigerung einer Landtagsmehrheit, die Landesregierung
                zu beauftragen, sich um die Belange der Schülerbeförderung
                von Betroffenen von Hartz-IV-Gesetzen zu bemühen: 
              „Die Mehrheit von CDU und FDP hat es soeben verhindert,
                dass die Landesregierung unverzüglich den Auftrag bekommt,
                sich um Belange der Schülerbeförderung zu kümmern.
                Schon länger bemüht sich meine Fraktion um eine Lösung
                für die Beförderungskosten, die Schülerinnen und
                Schüler in der 11., 12. oder 13. Klasse bezahlen müssen,
                um zu ihrer berufsbildenden Schule oder zu ihrem Gymnasium zu
                fahren. Für Schülerinnen und Schüler, deren Familien
                von Hartz-IV-Unterstützung leben müssen oder sonst
                nur über sehr geringe Einkommen verfügen, sind diese
                Kosten oft unerschwinglich. 
              Statt der Landesregierung einen direkten klaren
                  Auftrag zu erteilen, wie es unser Antrag fordert, soll auf
                  Zeit gespielt und die Sache
                erneut in die Fachausschüsse überwiesen werden. Damit
                werden die Probleme ignoriert. Die Betroffenen können nicht
                mehr warten, bis wir hier im Landtag das Problem bis zu den Landtagswahlen
                hingeschleppt haben. 
              Wer so handelt, beschneidet grob Bildungschancen
                  und verletzt den in der Landesverfassung garantierten freien
                  Bildungszugang
                mindestens für die, die ihn sich so nicht leisten können. 
              Die Linkspartei.PDS fordert die Landesregierung
                  erneut nachdrücklich
                auf, unverzüglich mit den kommunalen Spitzenverbänden
                zu einer Lösung zu gelangen, die die Betroffenen von Kosten
                der Schülerbeförderung entlastet, und eine grundsätzliche
                Regelung im Bundesrecht über eine Bundesratsinitiative zu
                erwirken.“ 
              Magdeburg, 20. Januar 2006 
               
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