Die Linkspartei.PDS zur Errichtung der „Stiftung Sachsen-Anhaltische
Gedenkstätten“: Richtiger Schritt in die falsche Richtung
Zum Gesetzentwurf
zur Errichtung der „Stiftung Sachsen-Anhaltische
Gedenkstätten“ erklärt die rechtspol. Sprecherin
der Fraktion Gudrun Tiedge:
"In einer von der PDS beantragten Aktuellen Debatte „Zur
Zukunft der KZ-Gedenkstätte Schloss Lichtenburg“ am
12. November 2004 kündigte die Landesregierung die Errichtung
einer Gedenkstättenstiftung des Landes Sachsen-Anhalt mit
dem Ziel der organisatorischen Vereinigung sämtlicher Gedenkstätten
des Landes an; der Landtag nahm diese Absicht zustimmend zur
Kenntnis.
Nach nunmehr
einem reichlichen Jahr und kurz vor Ende der Legislaturperiode
liegt der Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung
Sachsen-Anhaltische Gedenkstätten“ vor. Die Fraktion
der Linkspartei.PDS begrüßt das Vorhaben zur Bildung
einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Sachsen-Anhaltischen
Gedenkstätten. Allerdings erheben sich grundlegende Einwände:
- Die Grundinhalte,
die Aufgaben- und Zielsetzungen des vorliegenden Gesetzentwurfes
entsprechen in keiner Weise
den Vorstellungen
der Gedenkstätten, den Interessen der Opferverbände
und Betroffenen sowie den Erfahrungen anderer Bundesländer.
- So beinhaltet
der Gesetzentwurf die Gleichsetzung von Verbrechen während
der Zeit des NS-Regimes mit Menschenrechtsverletzungen zu
Zeiten der sowjetischen Besatzungszone und der SED-Diktatur.
Das ist eine historisch abwegige Gleichstellung, politisch
motiviert
und absolut nicht hinnehmbar. Die historisch einmaligen Dimensionen
der Naziverbrechen, die Vernichtung anderer Rassen, der Holocaust
an 6 Millionen Juden und ein verbrecherischer Krieg mit Völkermord
sind nicht vergleichbar mit anderen historischen Etappen
Deutschlands. Eine Gleichsetzung mit der Zeit nach 1945 verwechselt
Ursachen
und Folgen. Eine Auseinandersetzung mit anderen Diktaturen
und Verletzungen der Menschenrechte ist erforderlich, kann
und darf
aber nicht zu einer Gleichstellung mit den NS-Verbrechen
führen.
- Auch nach
Vorlage des Gesetzentwurfes ist die Zukunft der KZ-Gedenkstätte
Lichtenburg mehr als ungewiss, da beabsichtigt ist, in die Stiftung
nur alle landeseigenen Gedenkstätten zu überführen.
Erst nach Übernahme in die Landesträgerschaft und nur
mit Zustimmung der Landesregierung hat die Stiftung die Möglichkeit,
die Trägerschaft der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg zu übernehmen.
Doch letzteres ist mehr als ungewiss!
- Die Fraktion
der Linkspartei.PDS fordert grundlegende gesetzliche Änderungen
hinsichtlich der Bestimmungen des Stiftungszwecks und eine
Erweiterung der in eigener Trägerschaft unterhaltenen
Gedenkstätten.
Die Stiftung Sachsen-Anhaltische Gedenkstätten soll und
muss sich zu einer eigenständigen und unabhängigen
Einrichtung öffentlichen Rechts entwickeln können und
die Arbeit der Gedenkstätten des Landes fördern und
entwickeln." Magdeburg, 13. Dezember 2005
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