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                Umweltinformationsgesetz
              ist Informationsverhinderungsgesetz 
                
              Zur
              heutigen Beratung des Umweltinformationsgesetzes im Umweltausschuss
                  des Landtages erklärt der umweltpol. Sprecher der Fraktion
              Dr. Uwe-Volkmar Köck: 
              "Dank der Koalition von CDU und FDP werden wir statt eines
                Umweltinformationsgesetzes ein Informationsverhinderungsgesetz
                erhalten. Hier entsteht ein Gesetz für die Verwaltung, nicht
                für Bürgerinnen und Bürger. Die Koalition wünschte
                ein schlankes Gesetz - so weit, so gut. Schlecht ist nur, dass
                das Gesetz völlig unverständlich bleibt, solange man
                nicht das Bundesgesetz daneben legt. 
              Eigentlich sollte mit dem Gesetz die Umweltpolitik demokratisiert
                und auf eine breitere Grundlage gestellt werden als bisher. Dieses
                Ziel wird nun klar verfehlt. 
              Wir bleiben
                  bei unserer Forderung, ein Landesgesetz vorzulegen, das diesen
                  Namen auch verdient. Dazu gehört u.a. eine klare,
                unmissverständliche Begriffsbestimmung, welche Stelle eigentlich
                informationspflichtig ist bzw. welche Stelle dieser Informationspflicht
                nicht unterliegt. So kann vermieden werden, dass bereits zur
                Klärung der simplen Frage, was oder wer eine informationspflichtige
                Stelle ist, das Bundesgesetz bemüht werden muss. Formale
                Pflichtübungen jedenfalls sollte sich der Landtag ersparen." 
               
              Magdeburg, 23. November 2005 
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