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                 Keine Erweiterung
                der Befugnisse des Verfassungsschutzes 
              Zur drohenden
                  Verschärfung des Verfassungsschutzgesetz
                erklärt das Mitglied des Innenausschusses Gerald Grünert: 
              "Die Fraktion lehnt das Ansinnen von Landesregierung und
                Koalition ohne Wenn und Aber ab. Wir erleben erneut den Versuch,
                eine gläserne Gesellschaft unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
                zu schaffen. 
              Fluggesellschaften,
                  Kreditinstitute, Post und Telefongesellschaften sollen für den Verfassungsschutz zu offenen Büchern
                werden, Register von Firmen, Einrichtungen und privaten Datensammlungen
                sind ihm künftig zugänglich. Bereits Jugendliche ab
                14 Jahren könnten in das Raster des Verfassungsschutzes
                geraten, Löschfristen von Daten sollen verlängert werden. 
              Es erhebt
                  sich die Frage, wer wie und wie lange zu den erhobenen Daten
                  Zugang erhalten kann. Die Linkspartei.PDS
                  kritisierte bereits
                die Schaffung einer Zentralstelle von Polizei und Verfassungsschutz
                zum islamistischen Terrorismus in Sachsen-Anhalt, da hier die
                große Gefahr besteht, das Trennungsgebot von Polizei und
                Verfassungsschutz aufzuweichen. Dieses Vorhaben erscheint jetzt
                in einem neuen, leider keinem guten Licht. 
              Aus Sicht
                  der Fraktion ist das vorhandene Instrumentarium zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten völlig
                ausreichend, es gibt keinen Grund, Persönlichkeitsrechte
                mit der Begründung der Terrorismusabwehr immer weiter einzuschränken. 
              Die Linkspartei.PDS
                  setzt zur Stärkung der öffentlichen
                Sicherheit vor allem auf das demokratische Handeln der Zivilgesellschaft,
                auf Zivilcourage - nicht dagegen auf obrigkeitsstaatliche Einschränkungen
                von Persönlichkeitsrechten oder Geheimdienste." 
              Magdeburg, 16. November 2005 
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