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                Landesbehindertenbeauftragter 
                in Sachsen-Anhalt  Interessenvertreter oder Verlegenheitslösung? 
              Zur Berufung 
                von Herrn Adrian Maerevoet zum Beauftragten für die Belange 
                behinderter Menschen in Sachsen-Anhalt für die Landesregierung 
                erklärt der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion Dr. 
                Detlef Eckert: 
              "Erneut 
                hat eine Landesregierung die Forderung der Behindertenverbände, 
                eine selbst von Behinderung betroffene Person zum/r Beauftragten 
                für die Belange behinderter Menschen zu berufen und damit 
                von vornherein ein gewisses Vertrauensverhältnis herzustellen, 
                ignoriert. Die Vorbehalte des Landesbehindertenbeirates wurden 
                meines Wissens trotz seiner Zustimmung nicht ausgeräumt. 
                Ausschlaggebend war letztendlich, dass infolge von Umstrukturierungsmaßnahmen 
                im Ministerium die Person mit Stelle zur Verfügung stand 
                und eine Stelle für eine Person von außen nicht zur 
                Verfügung stünde.  
              Das erscheint 
                als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit 
                mit den Verbänden etwas wenig, auch wenn der berufene Beauftragte 
                bisher Referatsleiter für Behindertenhilfe war. Gerade in 
                dieser Position jedoch war er in Verbänden und bei Betroffenen 
                und auch in der Öffentlichkeit wegen seiner Konzepte für 
                die Behindertenhilfe umstritten. 
              Stellt sich 
                die Frage, warum eine per Gesetz (Behindertengleichstellungsgesetz 
                LSA, § 7) zu besetzende Position in der Landesregierung auf 
                mitgebrachte Stellen angewiesen ist. Oder ist die 
                Position des Behindertenbeauftragten für nicht mehr benötigte 
                Beamte gerade die richtige Funktion?  
              Mit der Berufung 
                von Herrn Maerevoet hat die Landesregierung sich erneut gegen 
                eine originäre Interessenvertretung für behinderte Menschen 
                entschieden." 
               
                Magdeburg, 20. September 2005 
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