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                Die Linkspartei.PDS 
                beschließt am 20. September 2005 über Klage vor dem 
                Landesverfassungsgericht gegen die Landesregierung 
              Die Mitglieder 
                der Fraktion im Finanz- und im Innenausschuss werden der Fraktion 
                am 20. September 2005 einen Beschluss vorlegen, der eine Klage 
                vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Landesregierung wegen 
                Verletzung des Budgetrechts des Landtages beinhaltet. 
              Dabei geht 
                es um einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren zur Unterbringung 
                der Katasterverwaltung im Magdeburger City Care, der ohne Wissen 
                und Billigung des Landtages abgeschlossen wurde. 
              Die für 
                einen solchen Schritt notwendige Voraussetzungen der Unvorhersehbarkeit 
                und der Unabweisbarkeit sind definitiv nicht gegeben. 
                Wenn die Landesregierung trotzdem einen solchen Schritt hätte 
                realisieren wollen, hätte sie einen Nachtragshaushalt in 
                den Landtag einbringen müssen. 
              Darüber 
                hinaus verzichtete die Landesregierung auf die sofortige Information 
                des Finanzausschusses mit der Begründung, dass dieser Vertrag 
                über mehr als 16 Mio. Euro unerheblich gewesen sei. 
              Im Interesse 
                der Wahrung der Parlamentsrechte muss der Landesregierung ein 
                Stopp-Zeichen gesetzt werden. 
               
                Magdeburg, 14. September 2005 
              Wulf Gallert 
                Fraktionsvorsitzender  
                 
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