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                Undemokratische 
                Verhandlungspraxis des Kultusministeriums gegenüber den Hochschulen 
                bei der Entstehung der neuen Zielvereinbarungen 
              Die wissenschaftspolitische 
                Sprecherin der Fraktion Petra Sitte fordert die Landesregierung 
                auf, das Landeshochschulgesetz einzuhalten und das undemokratische 
                Vorgehen gegenüber den Hochschulen bei der Erarbeitung der 
                neuen Zielvereinbarungen zu beenden: 
              Zur Vorgeschichte: 
                Im Juli 2005 hatte der Kultusminister die Rektoren der Hochschulen 
                Sachsen-Anhalts zu einer Auftaktberatung zu den neuen 
                Zielvereinbarungen geladen. Die neuen Vereinbarungen sollen ab 
                2006 Handlungsgrundlage für die Hochschulen werden, weil 
                zum Jahresende die Laufzeit der alten Ziel- und Ergänzungsvereinbarungen 
                endet. 
              Nach dem Auftakt 
                passierte zunächst nicht viel. Die Urlaubszeit trennte die 
                Handelnden. Das Wintersemester 2005/2006 beginnt ohnehin erst 
                am 01.10.2005. Man sollte also meinen, dass damit genügend 
                Zeit zur inhaltlichen Beratung der Zielvereinbarungen zur Verfügung 
                stünde. 
              Die Gesetzeslage: 
                Laut § 68 (Rektorat) Abs. 3 des Landeshochschulgesetzes entscheidet 
                zwar das Rektorat über den Abschluss einer Zielvereinbarungen, 
                zuvor jedoch hat laut § 67 (Senat) Abs. 3 der Senat über 
                den Entwurf der Zielvereinbarung zu beraten. 
                Mitglieder des Senats sind u.a. auch die Vertreter bzw. Vertreterinnen 
                der Studierenden. Da jedoch das Semester erst am 01.10.2005 beginnt 
                und erst nach diesem Zeitpunkt die Studierenden wieder an den 
                Hochschulen sind, ist klar, dass diese Beratung frühestens 
                im Oktober erfolgen kann. 
              Laut § 
                57 (Zusammenwirken von Hochschulen und Staat) Abs. 2 haben die 
                Hochschulen dem Ministerium und dem Landtag über die Zielerreichung 
                und die Mittelverwendung zu berichten. Infolge dieser Regelung 
                muss auch ein entsprechender Termin des Ausschusses für Bildung 
                und Wissenschaft anberaumt werden. Aber nicht genug damit. Der 
                Landtag bzw. der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hatte 
                auf Basis einer früheren Beschlussfassung darauf verwiesen, 
                dass er in den Prozess der Entstehung von Zielvereinbarungen zumindest 
                informatorisch einbezogen werden möchte. 
              Die aktuelle 
                Situation: 
                Das Land bzw. das Kultusministerium könnte die neuen Zielvereinbarungen 
                ohne Zeitdruck angehen, verfügt man doch über einen 
                Doppelhaushalt 2005/2006. Dass bereits heute an der Aufstellung 
                des folgenden Landeshaushaltes gearbeitet wird, ist sicher mit 
                in Rechnung zu stellen, entkräftet aber die Feststellung 
                nicht. 
              Was passiert 
                statt dessen? Aus dem Kultusministerium werden die Hochschulen 
                mit Unterzeichnungsterminen konfrontiert, die noch im September 
                05 liegen. Diesem Vorgehen haben sich offensichtlich die Rektoren 
                verweigert. Wiedereinmal versucht das Kultusministerium wichtige 
                Entscheidungen in einer Zeit herbeizuführen, in welcher ein 
                Teil der Betroffenen nicht aktiv eingebunden werden kann! Mehrfach 
                wurde ein solches Vorgehen bereits kritisiert. 
              Die Forderung: 
                Die Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich an das Landeshochschulgesetz 
                zu halten. 
                Zielvereinbarungen sind von eminenter Bedeutung für jede 
                Hochschule des Landes. Sie bestimmen die Rahmenbedingungen unter 
                denen sich die Selbstverwaltung der Hochschulen in einem Zeitraum 
                von mehreren Jahren verwirklichen kann. Umso wichtiger ist es, 
                während der Vorbereitungen die inhaltlichen und demokratischen 
                Standards zu sichern. 
                Erneut wird versucht, die Hochschulen durch Zeitdruck zur schnellen 
                Unterschriftsleistung zu nötigen. Dieses Vorgehen wird als 
                undemokratisch abgelehnt. 
              Daher ist 
                die Landesregierung über einen Selbstbefassungsantrag gegenüber 
                dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft aufgefordert worden, 
                den Abgeordneten eine schriftliche Informationsgrundlage vorzulegen, 
                um eine Basis für die Einbeziehung der Abgeordneten zu geben. 
              Die Landesregierung 
                sollte endlich Lehren aus den Kritiken ziehen, die bereits am 
                Vorgehen innerhalb der Vorbereitung zu den vorangegangenen Zielvereinbarungen 
                geäußert wurde! Eine Vertragsschließung muss 
                in gegenseitigem Respekt erfolgen." 
              Magdeburg, 
                07.09.2005 
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