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                Hat Magdeburger Uni die Gründe für die Überschreitung 
                der Regelstudienzeit ausreichend geprüft?  
              Zur Klage 
                gegen Gebühren für Langzeitstudierende vor dem Magdeburger 
                Verwaltungsgericht erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin 
                der Landtagsfraktion, Petra Sitte: 
              Die Linkspartei.PDS 
                hat Pläne zur Einführungen von Langzeitstudiengebühren 
                immer kritisiert. Sie lehnte auch deren Verankerung im novellierten 
                Landeshochschulgesetz ab. 
                Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat zwar nicht 
                Langzeitstudiengebühren selbst zum Gegenstand, aber die Hintergründe, 
                vor denen die Klagen geführt werden, verdeutlichen viele 
                der Probleme, aufgrund derer die Einführung der Gebühren 
                von der Linkspartei. PDS kritisiert wurden. 
              Die Magdeburger 
                Universität muss sich fragen lassen, inwieweit sie die sehr 
                verschiedenen Gründe für die Überschreitung von 
                Regelstudienzeiten unter den rd. 900 betroffenen Studierenden 
                beachtet hat. 
                So heißt es in § 6 des Landeshochschulgesetzes: Die 
                Hochschulen gewährleisten, dass die Studierenden dieses Ziel 
                (Abschluss des Studiums d.A.) gemäß der Aufgabenstellung 
                ihrer Hochschule im Rahmen der jeweils geltenden Regelstudienzeit 
                erreichen können. Hat die Magdeburger Universität 
                diesen Umstand bei den zugestellten Bescheiden konkret geprüft? 
                Der § 112 besagt, dass bei einem einmaligen Wechsel des Studienganges 
                bis zum Ende des zweiten Semesters diese nicht auf die Regelstudienzeit 
                angerechnet werden dürfen. 
                Ebenso dürfen Beurlaubungssemester nicht angerechnet werde. 
                Die Gebührenpflicht wird auch um die Zeiten (max. zwei Semester) 
                hinausgeschoben, in denen sich Studierende aktiv in Hochschulgremien 
                sowie Fachschaften betätigt haben. 
              Auch weil 
                die Einnahmen an den Hochschulen verbleiben, provozieren die Regelungen 
                des Landeshochschulgesetzes die Hochschulen zur stringenten Auslegung. 
                Im Falle der Magdeburger Universität dürften rd. 400.00 
                Euro Motiv genug sein. Dieses verstärkt sich letztlich dadurch, 
                dass alle Hochschulen des Landes immer noch unterfinanziert sind. 
              Das finanzielle 
                Motiv zur Erhebung von Langzeitstudiengebühren, verstärkt 
                Bestrebungen zur Einführung von allgemeinen Studiengebühren, 
                wie die konkreten Bemühungen mehrerer Bundesländer, 
                der Kultusministerkonferenz und diverser Banken zeigen. Letztere 
                bereiten sich längst auf ein neues Geschäfts- und Einnahmefeld 
                vor! 
              Die Beispiele 
                an der Magdeburger Universität zeigen konkret, welche Probleme 
                mit der Gebührenerhebung verbunden sind. Für die Erhebung 
                von Studiengebühren - egal ob bezogen auf Regelzeitüberschreitung 
                oder allgemein - gibt es keine sozial gerechte Lösung.  
               
                Magdeburg, 17.08.05 
                 
                 
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