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               Nicht die 
                Klagemauer ist klagenswert - die juristischen Kenntnisse der angehenden 
                Juristen sind beklagenswert! 
              Zu der in 
                der heutigen Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung, Lokalteil, beschriebenen 
                Absicht zweier Studenten des Fachschaftsrates der Juristischen 
                Fakultät der Universität Halle gegen die Klagemauer 
                zu klagen, erklärt die Wissenschaftspolitische Sprecherin 
                der PDS-Landtagsfraktion, Dr. Petra Sitte: 
              Mit einem 
                Blick in das Landeshochschulgesetz wäre nämlich schnell 
                festzustellen gewesen, dass im § 65 Studierendenschaft 
                Abs. 1 das allgemeine politische Mandat rechtlich verankert ist. 
              Zu den Aufgaben 
                der Studierendenschaft heißt es u.a.: 
                Sie haben folgende Aufgaben 
                1. die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden zu ermöglichen; 
                2. die Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft 
                wahrzunehmen; 
                3. an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule ... insbesondere 
                durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen 
                Fragen mitzuwirken; 
                4. auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung 
                die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein 
                und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie 
                zum Eintreten für Grund- und Menschenrechte zu fördern; 
                5. kulturelle, fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange 
                ihrer Mitglieder wahrzunehmen;... 
              Und weiter 
                heißt es im gleichen Absatz des gleichen Paragraphen: 
                Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Studierendenschaft 
                insbesondere auch zu solchen Fragen Stellung beziehen, die sich 
                mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschulen sowie 
                der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung 
                ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen. 
                Die Studierenden und ihre Organe können für die Erfüllung 
                ihrer Aufgaben Medien aller Art nutzen und in diesen Medien auch 
                die Diskussion und Veröffentlichung zu allgemeinen gesellschaftlichen 
                Fragen ermöglichen. Umfang und Kosten der Mediennutzung zu 
                allgemeinen gesellschaftlichen Fragen müssen in einem angemessenen 
                Verhältnis zu Umfang und Kosten aller Aufgaben der Studierendenschaft 
                stehen. Eine überwiegende Nutzung zu allgemeinen gesellschaftlichen 
                Fragen ist unzulässig. 
              Soweit und 
                so klar das Landeshochschulgesetz. Aus diesem Grund räumt 
                die PDS-Landtagsfraktion einem Klageerfolg nur geringe Chancen 
                ein! 
              Auslöser 
                für die Aktion Klagemauer war und ist die Absicht, 
                Fragen der Einführung von Studiengebühren öffentlich 
                zu thematisieren. Das hat nun ausdrücklich mit der sozialen 
                Lage von Studierenden und mit dem Zugang zu Bildung als Grundrecht 
                zu tun. Es werden also Interessen der Studierenden vertreten. 
              Die Klagemauer 
                selbst ist eine unkonventionelle Initiative, die trotz des bescheidenen 
                materiellen und finanziellen Aufwandes doch einen erheblichen 
                Widerhall unter Hallenserinnen, Hallensern sowie Gästen der 
                Stadt findet. 
              Es ist wohl 
                eher zu vermuten, dass diese Aktion durch gerichtliche Klagen 
                gestoppt werden soll, weil auch unter Studierenden, beispielsweise 
                der Juristischen Fachschaft, die Ansicht vertreten wird, dass 
                die Einführung von Studiengebühren eine politisch richtige 
                Entscheidung sei. CDU und FDP sind ja beispielsweise Parteien, 
                die sich ausdrücklich dafür aussprechen. In einigen 
                Ländern wurden bereits sehr konkrete Schritte zur Einführung 
                von Studiengebühren gegangen. 
              Die PDS lehnt 
                dagegen die Einführung von Studiengebühren ab. Allerdings 
                wurde ein entsprechender Gesetzesvorstoß der PDS-Landtagsfraktion 
                erst vor wenigen Wochen im Landtag durch die Fraktionen von CDU 
                und FDP abgelehnt. 
               
                Magdeburg, 14. Juli 2005 
              Dr. Petra 
                Sitte 
                Wissenschaftspolitische Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion 
                Mitglied des Stadtrates von Halle 
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