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               Hochschulmedizin 
                - Wer die Augen vor Problemen verschließt, darf sich nicht 
                über Beulen und Stürze wundern! 
              Mit der Strategie 
                Augen zu und durch scheinen nun doch die Koalitionsfraktionen 
                und die Landesregierung aufzulaufen. 
              Zumindest 
                deutet die Feststellung des Verwaltungsgerichtes Halle - Personalräten 
                stünde ein weitgehendes Informations- und Beteiligungsrecht 
                im Zuge der Neustrukturierung der Medizinischen Fakultäten 
                zu  aus dem ersten Verfahren darauf hin. 
                Das deckt sich mit der von der PDS-Landtagsfraktion vertretenen 
                Position in den Beratungen zum Hochschulmedizingesetz. Entsprechende 
                Anträge fanden jedoch keine Mehrheiten. 
              Auch in der 
                abschließenden zweiten Lesung wurde durch die PDS kritisiert, 
                dass die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen mit Ignoranz 
                die Probleme zwar quittieren könnten, sie deshalb dennoch 
                weiter Bestand haben! Zudem gab und gibt es aus anderen Bundesländern 
                nach Umwandlungsverfahren dort, genügend Signale, die als 
                Warnung ernst genommen werden müssten. 
              Die PDS hat 
                letztmalig in der zweiten Lesung des Gesetzes am 07.07.05 darauf 
                verwiesen, dass es nicht ausreichend sei, Personalräte anzuhören, 
                sondern dass es in Anwendung der entsprechenden EU-Richtlinie 
                zwingend notwendig gewesen sei, die Fragen der Personalräte 
                hinreichend zu beantworten! 
                Die Fragen 
              - zu wirtschaftlichen 
                Perspektiven der Einrichtungen, 
                - zur künftigen Beschäftigtenstruktur, 
                - zu Zuordnungsproblemen der Beschäftigten an Uniklinika 
                oder Medizinische Fakultäten, 
                - zur Zukunft der Tarifverträge und 
                - zur Ausgestaltung der Rechte künftiger Personalvertretungen 
              wurden zu 
                keinem Zeitpunkt klar beantwortet. 
              Sollte die 
                Umsetzung des neuen Hochschulmedizingesetzes durch das Landesverwaltungsgericht 
                tatsächlich ausgesetzt werden, muss sich auch der Ausschuss 
                für Bildung und Wissenschaft des Landtages nochmals mit dem 
                Gesetzentwurf beschäftigen. 
              Es muss geklärt 
                werden, 
              - welche Konsequenzen 
                die gerichtliche Entscheidung für den Inhalt des Gesetzes 
                hat und ob es u. U. geändert werden muss sowie 
                - welche Antworten die Landesregierung auf o.a. konkrete Fragen 
                geben will bzw. geben kann. 
               
                Dr. Petra Sitte 
                Wissenschaftspolitische Sprecherin 
              Magdeburg, 
                14.07.05 
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