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               KiFöG-Urteil 
                - Schlechtes Gesetz trotz Verfassungskonformität  
              Das Urteil 
                des Landesverfassungsgerichtes ist letztendlich zu akzeptieren, 
                die Argumentation der Landesregierung indes nicht.  
              Wie die Volksstimme 
                heute berichtet, argumentierte die Landesregierung damit, die 
                Kommunen könnten die Elternbeiträge erhöhen und 
                Spielräume zur Kostensenkung nutzen. Dass viele Kommunen 
                diesen Weg mit Einführung des Kinderförderungsgesetzes 
                im März 2003 gehen mussten, ist mittlerweile eine bewiesene 
                Tatsache. 
              Die durchschnittlichen 
                Elternbeiträge für einen Ganztagsplatz in der Krippe 
                steigerten sich um 22,70 Euro (+ 14,58 %).  
                Die durchschnittlichen Elternbeiträge für einen Ganztagsplatz 
                im Kindergarten steigerten sich um 14,71 Euro (+ 11,34 %). 
              Das Urteil 
                ändert nichts an der desolaten Haushaltssituation vieler 
                Kommunen und ebenso wenig an den Finanzierungsproblemen der beschwerdeführenden 
                Gebietskörperschaften bei der Kinderbetreuung. Angemerkt 
                sei auch, dass mit dem selben Verweis, doch die Elternbeiträge 
                zu erhöhen, gegen den Volksentscheid zur Kinderbetreuung 
                vom Januar 2005 seitens der Landesregierung Ängste geschürt 
                wurden. Nun jedoch scheint eine Erhöhung der Elternbeiträge 
                der Landesregierung ganz gut ins juristische Gefüge zu passen. 
               
                Wulf Gallert 
                Fraktionsvorsitzender 
              Magdeburg, 
                13.07.2005 
               
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