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               Neuregelung 
                des Rettungsdienstes ist halbherziger Fortschritt 
              Zur Neufassung 
                des Rettungsdienstgesetzes erklärt die gesundheitspol. Sprecherin 
                der Fraktion Birke Bull: 
              "Im Grundsatz 
                ist die lang erwartete Novelle des Rettungsdienstgesetzes zu begrüßen. 
                Vor allem das bislang kleinstaatlich organisierte Netz von Leitstellen 
                war für die BeitragszahlerInnen der Gesetzlichen Krankenversicherung 
                ein unnötig belastender Kostenfaktor. 
                Die im Gesetz angestrebte Konzentration auf fünf bis sieben 
                Leitstellen ist vor diesem Hintergrund durchaus zu begrüßen, 
                bleibt aber halbherzig.  
              Die durch 
                die Landesregierung unmäßig verzögerte Gebietsreform 
                reduziert eine Neuordnung auf einen Zwischenschritt  den 
                der freiwilligen Zweckvereinbarung.  
                Die Variante von 5 Leitstellen war im übrigen bereits im 
                WIBERA-Gutachten eine favorisierte Version und wäre mit fünf 
                Großkreisen in Sachsen-Anhalt eine realistische Alternative." 
               
                Magdeburg, 28. Juni 2005 
               
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