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               Abschließende 
                Beratungsergebnisse belegen Vorwürfe des Amtsmissbrauches 
                gegen den Minister der Justiz  
              Zum heutigen 
                Abschluss der Beratungen des 8. parlamentarischen Untersuchungsausschusses 
                zu den Vorwürfen hinsichtlich der Amtsführung von Justizminister 
                Curt Becker erklärt die Rechtspolitische Sprecherin der PDS-Fraktion 
                Gudrun Tiedge: 
              Dem 
                ausschließlich durch die Mitglieder der Koalitionsfraktionen 
                beschlossenen Bewertungsteil der ermittelten Tatsachen des anzufertigenden 
                Abschlussberichtes des 8. parlamentarischen Untersuchungsausschusses 
                konnten die Ausschussmitglieder der PDS-Fraktion hinsichtlich 
                der Ergebnisse und Wertungen in keiner Weise zustimmen. 
              Das Untersuchungsausschussgesetzes 
                des Landes Sachsen-Anhalt räumt jedem Mitglied des Untersuchungsausschusses 
                die Möglichkeit ein, dem Abschlussbericht des Ausschusses 
                seine abweichende Meinung in Form eines Sondervotums anzufügen. 
                Davon werden die Mitglieder der PDS-Fraktion Gebrauch machen. 
              Wesentliches 
                Ergebnis der Untersuchungen nach der durchgeführten Beweisaufnahme 
                ist nach unserer Auffassung, dass sich die Vorwürfe des Amtsmissbrauches 
                gegen den Minister der Justiz als begründet erwiesen haben. 
                Minister Becker hat versucht, sein Amt in pflichtwidriger Weise 
                dazu zu missbrauchen, Einfluss auf Rechtsstreitigkeiten oder Stellenbesetzungsverfahren 
                auszuüben. 
              Minister Becker 
                ist aus unserer Sicht nicht rehabilitiert, politische Konsequenzen 
                wären die angemessene Lösung. Unserer Forderung nach 
                Rücktritt bleibt weiterhin aktuell!" 
               
                Magdeburg, 17. Juni 2005 
               
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