Landesjustizminister
von CDU und FDP übersehen offensichtlich das Grundprinzip
des Jugendstrafrechts - Erziehung vor Strafe!
Die Landesjustizminister
von CDU und FDP haben sich darauf geeinigt, dass Straffällige
ab dem 18. Lebensjahr generell nach dem Erwachsenenstrafrecht
verurteilt werden sollen. Zudem soll die Höchststrafe von
10 auf 15 Jahre angehoben werden.
Dazu erklärt
die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion
Eva von Angern:
Das
Vorhaben von CDU und FDP ist nicht neu und bereits mehrfach angekündigt.
Es wird dadurch allerdings nicht besser. Offensichtlich haben
CDU und FDP das entscheidende Grundprinzip des Jugendstrafrechts
übersehen. Danach geht es in aller erster Linie um Erziehung
und nicht um Strafe. Gerade darin besteht ein großes gesellschaftliches
Interesse. Im Sinne der Resozialisierung von Tätern ist ein
Gefängnisaufenthalt nicht hilfreich.
Die Landesjustizminister
sollten sich vielmehr mit dem Thema Prävention auseinandersetzen
und die Faktoren beseitigen, die eine kriminelle Karriere befördern.
Es verwundert
nicht, dass der Justizminister von Sachsen-Anhalt, Curt Becker
(CDU), in das gleiche Horn bläst. Er war es, der mit seiner
ersten Anweisungen im neuen Amt im Jahr 2003 die Diversionsrichtlinien
in Sachsen-Anhalt verschärfte. Im Kinder- und Jugendbericht
lässt sich nunmehr das Ergebnis ablesen. Danach ist die Anzahl
der jugendlichen Straftäter im Jahr 2002 (alte Diversionsrichtlinie)
um 8,7 % und im Jahr 2003 (neue Diversionsrichtlinie) um 8,4 %
gesunken. Eine Steigerung der Bereitschaft der Jugendlichen, vor
dem Hintergrund rigiderer Repression die gesetzten Grenzen zu
akzeptieren, kann daraus wohl nicht abgelesen werden."
Magdeburg, 17. Juni 2005
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