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               Koalition 
                legt Mantel des Schweigens über Ermittlungen zum Tode des 
                Asylbewerbers Oury Jallow im Polizeirevier Dessau 
              Die Mitglieder 
                der PDS-Fraktion im Ausschuss für Recht und Verfassung kritisieren 
                die Herstellung der Vertraulichkeit für die gesamte Behandlung 
                der Umstände und Ermittlungen zum Tode des Asylbewerbers 
                Oury Jallow im Polizeirevier Dessau in der heutigen Ausschusssitzung. 
                 
              Eine differenzierte 
                Betrachtung und Einstufung der Vertraulichkeit von Teilen dieses 
                Tagesordnungspunktes wäre aus Sicht der PDS-Fraktion möglich 
                und notwendig gewesen. Denn nur in besonderen Fällen sieht 
                die Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt vor, 
                dass Ausschüsse Teile ihrer Verhandlungen für vertraulich 
                erklären können. 
              Entsprechend 
                eines Beschlusses des Landtages war die Landesregierung gebeten 
                wurden, nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen in 
                den zuständigen Ausschüssen für Inneres und Recht 
                und Verfassung über die Todesumstände zu berichten. 
                So hat es bisher in beiden Ausschüssen - ohne Herstellung 
                der Vertraulichkeit - Zwischenberichte gegeben. 
              Die PDS-Mitglieder 
                des Ausschusses sind im Zusammenhang mit der heutigen Beratung 
                des Ausschusses der Auffassung, dass eine Reihe von Fragen ebenfalls 
                - wie bisher praktiziert - im nichtöffentlichen Teil der 
                Beratung hätten gestellt werden können bzw. hätten 
                gestellt werden müssen. 
                So hätte die Landesregierung auf Fragen zu offenkundig bestehenden 
                Differenzen zu bisherigen Aussagen im nichtöffentlichen Teil 
                Antwort geben müssen. 
              Die PDS-Mitglieder 
                des Ausschusses sind sich absolut darüber im Klaren, dass 
                der Inhalt der Ermittlungsakten einschließlich der Tonbandprotokolle 
                hinsichtlich der Umstände des Todes von Oury Jallow nur in 
                einem vertraulichen Teil der Sitzung hinterfragt und behandelt 
                werden kann - es geht hier ausdrücklich nicht um die Einflussnahme 
                auf die Justiz oder auf Zeugen. 
              Die Öffentlichkeit 
                allerdings hat ein Recht auf umfassende Information und Aufklärung 
                zum bestehenden Sachverhalt. 
              Magdeburg, 
                15. Juni 2005 
              Gudrun Tiedge, 
                rechtspol. Sprecherin 
                Eva v. Angern 
                Barbara Knöfler 
                   
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