|  
               Landesregierung 
                hätte Justizzentrum ausschreiben müssen  kein 
                sicherer Wirtschaftlichkeitsvergleich möglich 
              Die heutige 
                Sitzung des Finanzausschuss zur Vorstellung verschiedener Immobilien 
                für das zukünftige Justizzentrum in Magdeburg hat keine 
                Aufklärung über eine nachvollzieh-bare Vorzugsvariante 
                gebracht. Grund dafür ist, dass die Landesregierung eine 
                Aus-schreibung dieses Projektes im Barwert von rund 30 Mio. Euro 
                unterlassen hat, obwohl der § 55 der Landeshaushaltsordnung 
                eine Ausschreibung im Interesse der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit 
                vorsieht. 
              Dadurch hat 
                die Landesregierung nur mit einem potentiellen Investor (Hauptpost) 
                detail-lierte Verhandlungen geführt, alle anderen Bewerber 
                hatten keine faire Chance, sich an einem Wettbewerb zu beteiligen. 
                 
              Die abschließende 
                Feststellung der Koalitionsfraktionen, dass für jeden alternativen 
                Standort ohnehin eine Ausschreibung nach dem Vergaberecht hätte 
                zwingend erfolgen müssen, beweist die Unzulänglichkeit 
                des Verfahrens durch die Landesregierung, in des-sen Konsequenz 
                man sich in die Hände nur eines einzigen Anbieter gegeben 
                hat.  
              Vor diesem 
                Hintergrund ist eine sachgerechte Entscheidung auf der Basis einer 
                Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unmöglich.  
              Die PDS fordert 
                den Stopp des bisherigen Verfahrens und eine Ausschreibung, die 
                allen Wettbewerbern um das Justizzentrum eine faire Chance gibt 
                und dem Land die Möglichkeit eröffnet, sich für 
                die wirklich wirtschaftlichste Variante zu entscheiden. 
              Die PDS-Fraktion 
                hat sich an der Abstimmung über einen Beschlussvorschlag 
                von CDU/FDP im Finanzausschuss aus diesem Grund nicht beteiligt, 
                nachdem die Anmietung der Hauptpost nunmehr als wirtschaftlichste 
                Variante gelten soll und die Landesregierung beauftragt wird, 
                diesbezügliche Vertragsverhandlungen zu führen.  
                Dass selbst den Koalitionsfraktionen dabei nicht wohl gewesen 
                ist, kommt darin zum Aus-druck, dass die von der Landesregierung 
                erwünschte Entsperrung der Verpflichtungser-mächtigung 
                nicht beschlossen worden ist.  
               
                W. Gallert  
                Fraktionsvorsitzender  
              Magdeburg, 
                09. Mai 2005 
               |