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               PDS begrüßt 
                Straßburger Urteil zu Bodenreform - Auffassung der PDS bestätigt 
                  
              Zum Urteil 
                des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) 
                zur Klage von Alteigentümern erklärt der agrarpol. Sprecher 
                der Fraktion Hans-Jörg Krause: 
              "Die 
                PDS-Landtagsfraktion begrüßt das Urteil des Europäischen 
                Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), wonach Alteigentümer, 
                die im Zuge der Bodenreform in der damaligen sowjetischen Besatzungszone 
                enteignet wurden, keinen Anspruch auf Rückgabe der Ländereien 
                oder Ausgleichsleistungen haben.  
              Nach der Entscheidung 
                des EGMR im vergangenen Jahr, dass Enteignungen ehemaliger DDR-Bürger 
                von Grund und Boden, der aus der Bodenreform stammt, rechtswidrig 
                sind, bestätigt das Straßburger Gericht heute erneut 
                die Auffassung der PDS.  
              Die Ergebnisse 
                der Bodenreform sollten jetzt endlich auch von der Bundesregierung 
                ohne Wenn und Aber akzeptiert werden. Es wäre nur folgerichtig, 
                wenn die Bundesregierung ihren Einspruch gegen das Urteil der 
                Straßburger Richter zugunsten der Bodenreform-Erben zurückzieht. 
                Damit würde im ländlichen Raum endlich Rechtsfrieden 
                einziehen." 
               
                Magdeburg, 30. März 2005 
               
               
               
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