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               PDS lehnt SPD-Gesetzentwurf zum Schutz vor gefährlichen 
                Hunden ab  
              Die PDS-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute im Ausschuss 
                für Inneres den Gesetzentwurf der SPD zum Schutz vor gefährlichen 
                Hunden abgelehnt.  
              Eine Anhörung des Ausschusses hatte ergeben, dass dieser 
                Entwurf in der Praxis nicht umzusetzen ist und Beißattacken 
                auch nicht verhindern wird.  
              Einzelne Hunderassen mit Verboten zu belegen, funktioniert nicht. 
                Notwendig ist vielmehr, dass gegen verantwortungslose Hundehalter 
                härtere Sanktionen erfolgen.  
              Das größte Manko dieses Entwurfes besteht in der überaus 
                hohen Regelungsdichte. Wer soll das bezahlen, beziehungsweise, 
                dass was dem Entwurf völlig fehlt, ist eine Kostenfolgeabschätzung 
                insbesondere auch für die Kommunen. Aus den genannten Gründen 
                hat die PDS das Vorhaben der SPD abgelehnt .  
              Magdeburg, den 2. Februar 2005  
              Matthias Gärtner 
                Innenpolitischer Sprecher 
               
               
               
                
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