|  
               Studiengebühren 
                in Sachsen-Anhalt würden soziale Belastungen von Studierenden 
                und ihren Familien verschärfen 
              Zum Urteil 
                des Bundesverfassungsgerichtes zu Fragen der Gesetzgebungskompetenz 
                des Bundes bezogen auf die Gebührenfreiheit des Erststudiums 
                und konsekutiver Studiengänge sowie auf Verfasste Studierendenschaften 
                erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion 
                Dr. Petra Sitte: 
              "Das 
                Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat lediglich die Regelungskompetenz 
                des Bundes negativ beschieden. 
                Damit ist klar, allein die Länder haben Fragen der Gebührenfreiheit 
                von Erststudium und konsekutiven Studiengängen sowie zur 
                Verfassten Studierendenschaft zu regeln. Allerdings  so 
                geht aus der Urteilsbegründung hervor  sollte dazu 
                auch ein abgestimmtes Vorgehen der Länder organisiert werden. 
              Das Verfassungsgericht 
                hat zum einen jedoch ausdrücklich darauf verwiesen, dass 
                es nicht darüber zu entscheiden hatte, ob Studiengebühren 
                und Verfasste Studierendenschaft verfassungsgemäß sind. 
                Zum anderen hatte es nicht darüber zu entscheiden, ob Studiengebühren 
                politisch, bildungspolitisch, gesellschaftspolitisch, finanzpolitisch 
                etc. vernünftig sind!!! 
              Diese Fragen 
                sind damit Themenstellungen, die eines umfassenden und öffentlich 
                geführten Diskurses im Land bedürfen, weil die Konsequenzen 
                in ihrer Komplexität und Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit 
                des Landes Sachsen-Anhalt abzuschätzen sind! Dazu gibt es 
                schon heute sehr verschiedene Sichtweisen. 
              Das Bundesverfassungsgericht 
                hat mit seinem Urteil die Einführung von Studiengebühren 
                möglich gemacht aber nicht für notwendig erklärt! 
                Das Urteil kann damit nicht als Aufforderung instrumentalisiert 
                werden, Studiengebühren einzuführen und gegen verfasste 
                Studierendenschaften vorzugehen. 
              Die PDS ist 
                sich darüber im Klaren, dass die Debatte zur Einführung 
                von verschiedenen Seiten wieder verstärkt geführt werden 
                wird. Sie stellt sich natürlich dieser Diskussion, wird aber 
                zugleich darauf drängen, dass grundsätzlich die Bildungschancen 
                für Jugendliche unabhängig von der persönlichen 
                und familiären sozialen Lage zu sichern sind. 
                PISA und der jüngste Armutsbericht haben längst erhebliche 
                Bildungsnachteile für Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren 
                Familien belegt. 
              Kultusminister 
                Prof. Olbertz hat das Land als Mitkläger der Normenkontrollklage 
                vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten und zugleich - entgegen 
                eigener Beteuerungen in Diskussionen um das Hochschulstrukturgesetz 
                und früherer Positionen der CDU in Sachsen-Anhalt - Studiengebühren 
                befürwortet. 
              Im Kontext 
                niedriger Durchschnittseinkommen, hoher Arbeitslosigkeit, hoher 
                Wanderungsverluste, eines absehbaren Fachkräftemangels sollte 
                die jetzige Regelung des Landeshochschulgesetzes nicht angetastet 
                werden. Ein Studium führt schon heute zu erheblichen sozialen 
                Belastungen von Studierenden und ihren Familien. Studiengebühren 
                werden diese noch verschärfen. 
                Bei der geltenden Regelung im Land zu bleiben, könnte sich 
                vergleichsweise auch als positiver Standortfaktor 
                auswirken und insbesondere Landeskinder veranlassen, 
                hier zu studierenden. Nicht zuletzt verbindet sich damit die Absicht, 
                möglichst auch zu motivieren, in einem bildungsfreundlichen 
                Land den Berufsstart und damit Lebensperspektive zu suchen." 
              Halle, 26. 
                Januar 2005 
               |