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               Grundsätzegesetz 
                zur Kommunalreform der Landesregierung läuft der Entwicklung 
                hinterher 
              Das von der 
                Landesregierung vorgelegte Grundsätzegesetz zur Regelung 
                der Stadt-Umland-Beziehungen sowie zur Kreisneuordnung verhindert 
                eine zukunftsorientierte Lösung für das Land Sachsen-Anhalt. 
                 
              Zum einen 
                offenbart das Vorschreiben einer Obergrenze für die Neubildung 
                der Landkreise fehlendes Verständnis für die Vorteile, 
                die eine Anpassung der Kreisverwaltung an die Wirtschaftsregion 
                hätte. Da es vor Ort ernsthafte Diskussionen über diesen 
                radikalen Schritt bei einer Gebietsreform gibt, behindert die 
                Landesregierung mit dieser Regelung zukunftsfähige Strukturen, 
                statt sie zu befördern. Eine Kreisgebietsreform nach diesen 
                Grundsätzen wird nur kurzfristig Bestand haben und vergeudet 
                somit die knappen Ressourcen des Landes.  
              Die Bildung 
                von großen Zweckverbänden um die beiden Städte 
                Magdeburg und Halle sind in der vorgeschlagenen Form nicht praktikabel. 
                Sie sind in dieser Zusammensetzung in sich handlungsunfähig 
                und haben nach dem bisherigen Gesetzestext, außer der Flächennutzungsplanung, 
                keine konkret genannten Aufgaben. Sollten sie jedoch dazu dienen, 
                die Stadt-Umland-Beziehung umfassend zu regeln, bekommen sie den 
                Charakter eines Gemeindeverbandes ähnlich dem Landkreis. 
                Im Ergebnis würden die umliegenden Gemeinden dann Mitglied 
                in zwei verschiedenen Gemeindeverbandsstrukturen sein: Dem Zweckverband 
                mit dem Oberzentrum und dem Landkreis. Dies würde auch die 
                Lebensfähigkeit der an die Oberzentren Halle und Magdeburg 
                angrenzenden Landkreise bedrohen. 
              Hierin wird 
                deutlich, dass in den von der Landesregierung vorgesehenen Strukturen 
                die Regelung der Stadt-Umland-Beziehungen nicht möglich ist. 
                 
              Die PDS hat 
                bereits im Februar 2004 den Vorschlag unterbreitet, bei der nächsten 
                Kreisgebietsreform die Planungsregionen als Grundlage für 
                die Landkreisbildung heranzuziehen, ohne das es bereits zwingend 
                zur Übereinstimmung zwischen der Zahl der Landkreise und 
                der Planungsregion kommen muss. Vor dem Hintergrund der aktuellen 
                Diskussion und der Zuspitzung des Stadt-Umland-Problems durch 
                die Vorlage des Gesetzesentwurfes der Landesregierung wird es 
                bis Mitte Februar eine erneute Verständigung in Fraktion 
                und Partei geben. Als deren Ergebnis wird das Alternativkonzept 
                der PDS zum Vorschlag der Landesregierung rechtzeitig für 
                die Behandlung im Landtag vorliegen. 
              Magdeburg, 
                20. Jan. 2005 
              Wulf Gallert 
                Fraktionsvorsitzender 
               
                
                
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