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               CDU propagiert 
                Unwahrheiten, um Menschen zum NEIN beim Volksentscheid zu bewegen 
              Die CDU-Landtagsfraktion 
                informiert mit Schreiben vom 12. Januar 2005 die Kindertagesstätten 
                im Land unter der Überschrift Gute Gründe für 
                ein NEIN beim Volksentscheid über ihren Standpunkt 
                gegenüber dem Volksentscheid. 
              Hierzu erklärt 
                die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion, 
                Eva von Angern: 
              Es ist 
                hanebüchener Unsinn, wenn die CDU in ihrem Schreiben propagiert, 
                dass ein Zurück zum KiBeG bedeutet, dass der Bildungsauftrag 
                wieder aufgegeben wird. 
              Richtig ist 
                vielmehr, dass der am 23.Januar 2005 zur Entscheidung stehende 
                Gesetzentwurf einen ähnlich lautenden Bildungsauftrag wie 
                das KiFöG enthält. Entscheidender Unterschied ist, dass 
                nur unter den Rahmenbedingungen des KiBeGs dieser Bildungsauftrag 
                auch umgesetzt werden kann. Zum einen werden Kinder nicht teilweise 
                von Bildung ausgegrenzt. Zum anderen wird ErzieherInnen die Möglichkeit 
                gegeben, sich entsprechend auf den Bildungsauftrag fachlich vorzubereiten. 
              Die im Brief 
                enthaltene Formulierung erzwungene landesweite Abstimmung 
                zeugt davon, dass die CDU-Fraktion kein Demokratieverständnis 
                hat. Volksbegehren und Volksentscheid sind in der Verfassung festgeschriebene 
                Rechte, die jeder Bürger und jede Bürgerin wahrnehmen 
                kann. Die CDU-Fraktion sollte daher die Verfassungskonformität 
                ihrer Aussage prüfen. 
              Die CDU-Landtagsfraktion 
                sollte den Menschen in Sachsen-Anhalt ein Verantwortungsbewusstsein 
                zubilligen, zumal sie selbst meint, ein solches zu besitzen." 
              Magdeburg, 
                18. Januar 2005 
                
                
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